• Zur Navigation.
  • Zum Inhalt.

Logo: Bund der Energieverbraucher

Bund der Energieverbraucher Logo: Bund der Energieverbraucher


Inhalte durchsuchen


Es sind aktuell 87 User auf der Seite.


Hilfsnavigation

  • A: Preisprotest.
  • B: Beitritt.
  • D: Newsletter.
  • D: Forum.
  • E: Kontakt.
  • F: My E-Netz.
  • G: Folgen Sie uns auf http://twitter.com/energienetz.

Hauptnavigation

  • 1: Zuhause.
  • 2: Energiebezug.
  • 3: Erneuerbare.
  • 4: Umwelt/Politik.
  • 5: Büro/Verkehr.
  • 6: Verein + Hilfe.

Sie befinden sich hier:

Seiten-ID: 1721
Verein + Hilfe + Preisprotest + News + aus 2005

Unternavigation

  • .1: Hilfe.
  • .2: Verein.
  • .3: Newsletter.
  • aktive Seite ist .4: Preisprotest.
  • .4: Community - Anmeldung.
  • .5: My E-Netz.
  • .6: Übersicht.
  • .7: News.
  • .8: Feeds.
  • .9: About us.

Inhalt

zurück zur Übersicht

Offener Brief an der Vorstandsvorsitzenden der EWE Oldenburg

An der Vorstandsvorsitzenden der EWE Oldenburg, 28. Dezember 2004, geändert am 14.Januar 2005

Herrn Dr. Werner Brinker:

Sehr geehrter Herr Brinker,

Sie begrüßen in Ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember die Entscheidung des Bundeskartellamtes, kein Verfahren gegen die EWE einzuleiten, als Bestätigung der Angemessenheit Ihrer Gaspreiserhöhung.

Das ist aus mehreren Gründen unzutreffend:

  • Das Bundeskartellamt hat in seiner Presseerklärung vom 21.12.04 mitgeteilt, dass gegen EWE kein förmliches Mißbrauchsverfahren eingeleitet wird. Die Nichteinleitung eines eines förmlichen Mißbrauchsverfahrens ist aber mit einer Bestätigung der Angemessenheit Ihrer Preiserhöhungen nicht gleichzusetzen.
  • Das Kartellrecht hebt sehr stark auf das Vergleichsmarktprinzip ab. Für die zivilrechtliche Preiskontrolle z.B. der Billigkeit nach § 315 ist die kartellrechtliche Beurteilung gänzlich unerheblich. Das wäre selbst dann der Fall, wenn ein formelles Ermittlungsverfahren des Kartellamtes zu dem Ergebnis gekommen wäre, die Preisanhebung der EWE wäre nicht zu beanstanden. Herr Böge hat dies vor laufenden Kameras auch selbst ausdrücklich auf meine Frage hin bestätigt.
  • Auch Ihre Strompreiserhöhung um 6,18 Prozent ist unbegründet und unbillig. Daran ändert auch die Genehmigung durch die Preisaufsicht des Landes nichts. Denn die Maßstäbe der zivilrechtlichen Preiskontrolle sind andere, als die der energierechtlichen Preisaufsicht. Man kann darüber streiten, ob eine Tarifgenehmigung als Indiz gewertet werden kann. Das mag nun jedes Gericht für sich entscheiden. Unstrittig nach BGH- und Bundesverwaltungsgerichts-Rechtssprechung ist mit der Tarifgenehmigung die zivilrechtliche Kontrolle nicht ausgeschaltet oder vorweggenommen.

Deshalb werde ich Ihren Strom- und Gaskunden raten, von Ihrem Recht auf zivilrechtliche Überprüfung der Preiserhöhungen Gebrauch zu machen.

Sie würden die Auseinandersetzung für alle Beteiligten vereinfachen, wenn Sie die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis sowohl für Gas als auch Strom alsbald offenlegen würden.

Zu dieser Offenlegung sind Sie ohnehin spätestens dann gezwungen, wenn Sie auch nur einen einzigen Kunden, der die erhöhten Preise der gerichtlichen Billigkeitskontrolle überstellt, in einem Gerichtsfahren zu Zahlung verpflichten wollen.

Freundlichen Gruss aus Rheinbreitbach

von Aribert Peters

zurück zur Übersicht



Weiteres zu Preisprotest

  • .1: BGB § 315.
  • .2: BGB § 307.
  • .3: BGB 315 für Mieter.
  • .4: FAQs zu § 315.
  • .5: Urteilssammlung.
  • .6: Musterschreiben an Versorger.
  • .7: Rechenhilfe Rechnungskürzung.
  • .8: Versorgungssperre.
  • .9: Vertragskündigung.
  • .10: Einwender-Liste.
  • .11: Protestgruppen.
  • .12: Prozesskostenfonds.
  • .13: Rechtsanwälte.
  • .14: Versorger klagt.
  • .15: gaspreise- runter.de.
  • .16: strompreise- runter.de.
  • .17: Geld zurückholen.
  • .18: Kartellrecht als Waffe.

Weiteres zu News

  • .1: aus 2011.
  • .2: aus 2010.
  • .3: aus 2009.
  • .4: aus 2008.
  • .5: aus 2007.
  • .6: aus 2006.
  • aktive Seite ist .7: aus 2005.
  • .7: aus 2004.

nach oben

Fußnavigation

  • 1: Zuhause.
    • 1.1: Heizen.
    • 1.2: Mieten.
    • 1.3: Hausgeräte.
    • 1.4: Beleuchtung.
    • 1.5: Bauen.
    • 1.6: Renovieren.
    • 1.7: Lüften.
  • 2: Energiebezug.
    • 2.1: Strom.
    • 2.2: Heizöl.
    • 2.3: Erdgas.
    • 2.4: Flüssiggas.
    • 2.5: Fernwärme.
    • 2.6: Kraft-Wärme-Kopplg.
  • 3: Erneuerbare.
    • 3.1: Erneuerbare.
    • 3.2: Sonnenwärme.
    • 3.3: Sonnenstrom.
    • 3.4: Biomasse.
  • 4: Umwelt/Politik.
    • 4.1: Effizienz.
    • 4.2: Politik.
    • 4.3: Umwelt und Klima.
    • 4.4: Atomstrom.
    • 4.5: Frieden und Energie.
    • 4.6: Energiespar-Museum.
  • 5: Büro/Verkehr.
    • 5.1: Bürogeräte.
    • 5.2: Licht.
    • 5.3: Contracting.
    • 5.4: Kommunen.
    • 5.5: Gewerbe.
    • 5.6: Schulen.
    • 5.7: Auto.
    • 5.8: Fliegen.
    • 5.9: Rad.
  • 6: Verein + Hilfe.
    • 6.1: Hilfe.
    • 6.2: Verein.
    • 6.3: Newsletter.
    • 6.4: Preisprotest.
    • 6.5: Community - Anmeldung.
    • 6.6: My E-Netz.
    • 6.7: Übersicht.
    • 6.8: News.
    • 6.9: Feeds.
    • 6.10: About us.

Inhalt Seitenleiste

Weiteres zum Thema Preisprotest

  • News.
    • aus 2011.
    • aus 2010.
    • aus 2009.
    • aus 2008.
    • aus 2007.
    • aus 2006.
    • aus 2005.
    • aus 2004.
  • Links.

BGB § 315

BGB § 307

BGB 315 für Mieter

FAQs zu § 315

Urteilssammlung

  • 1.5.1: Urteile 2012.
  • 1.5.2: Urteile 2011.
  • 1.5.3: Urteile 2010.
  • 1.5.4: Urteile 2009.
  • 1.5.5: Urteile 2008.
  • 1.5.6: Urteile 2007.
  • 1.5.7: Urteile 2006.
  • 1.5.8: Urteile 2005.
  • 1.5.9: Urteile 2004 und früher.

Musterschreiben an Versorger

Rechenhilfe Rechnungskürzung

Versorgungssperre

Vertragskündigung

Einwender-Liste

Protestgruppen

Prozesskostenfonds

Rechtsanwälte

Versorger klagt

gaspreise- runter.de

strompreise- runter.de

Geld zurückholen

  • 1.17.1: Enso-Kartellrechtsverstoss.
  • 1.17.2: Reg.Euskirchen.

Kartellrecht als Waffe