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Berliner Gaspreiserhöhung unwirksam Das Landgericht Berlin hat eine Gaspreiserhöhung der Gasagfür unwirksam erklärt und damit einer Sammelklage vonBerliner Verbrauchern Recht gegeben.

Berliner Gaspreiserhöhung unwirksam

(23. Juni 2006) - Das Landgericht Berlin hat eine Gaspreiserhöhung der Gasag für unwirksam erklärt und damit einer Sammelklage von Berliner Verbrauchern Recht gegeben (Az.: 34 O 611/05). Das Gericht beschäftigte sich dabei nicht mit Kalkulationsgrundlagen des Versorgers. Kernpunkt waren die Tarife Vario, Aktiv und Fix, die nach Angaben des Versorgers für 300 000 "ganz normale Haushaltskunden" gelten, nach Ansicht des Gerichts aber als Sondertarife einzuordnen seien.

Die entsprechenden Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien intransparent und damit unwirksam, urteilte das Landgericht. Nicht betroffen vom Urteil sind Kunden, die nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen versorgt werden. Gasag will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Wenige Tage zuvor hatte die Landgerichte Bremen und Dresden mit dem gleichen Argument die Preiserhöhungen jeweils für unwirksam erklärt.

letzte Änderung: 19.04.2023