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Amtsgericht Delmenhorst erklärt Gaspreiserhöhungenfür nichtig und unwirksam Der Klage zweier Verbraucher auf Nichtigkeit derGaspreiserhöhungen seit 2004 hat jetzt das AmtsgerichtDelmenhorst stattgegeben.

Amtsgericht Delmenhorst erklärt Gaspreiserhöhungen für nichtig und unwirksam

(14. August 2006) - Der Klage zweier Verbraucher auf Nichtigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2004 hat jetzt das Amtsgericht Delmenhorst stattgegeben. Die Gaspreiserhöhungen sind nichtig und unwirksam (Urteil Amtsgericht Delmenhorst vom 4. August 2006, Az: 4A C 4036/06 IV). Download des Urteils.

Das Urteil steht in einer Linie mit den Urteilen KG Berlin vom 15.02.2005 (WuM 2005, 257), LG Mannheim vom 16.08.2004 (NJOZ 2005, 3541), LG Mönchengladbach vom 10.11.2005 und OLG Karlsruhe vom 28.06.2006. Es liegt auch auf der aktuellen Linie des BGH (Urteil vom 7.2.2006). Fortgeführt wird auch die Rechtsprechung des AG Heilbronn:

Die zugelassene Berufung hat deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.

letzte Änderung: 19.04.2023