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Stadtwerke Ratingen erleiden Schiffbruch mit ihrer Klage gegen Verbraucher Die Stadtwerke Ratingen dürfen ihren Verbrauchern den Gas- und Stromhahn nicht zudrehen

Stadtwerke Ratingen erleiden Schiffbruch mit ihrer Klage gegen Verbraucher

Die Stadtwerke Ratingen dürfen ihren Verbrauchern den Gas- und Stromhahn nicht zudrehen

(4. Juni 2006) - Im vergangenen Herbst erließ das Landgericht Düsseldorf eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke. Daraufhin erhoben die Stadtwerke umgehend genau gegen die betroffenen Verbraucher Zahlungsklage. Die Verfahren sind anhängig bei der 14.c Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf.

Bereits in der ersten mündlichen Verhandlung im März 2006 wies die vorsitzende Richterin darauf hin, dass die Stadtwerke zum Nachweis der Fälligkeit des geforderten Gaspreises ihre Kalkulation offen zu legen haben. Hierbei müsste auch ein längerer Zeitraum betrachtet werden, um die Preiserhöhung zu rechtfertigen. Ein Hinweis auf erhöhte Beschaffungskosten reiche nicht aus. Auf Bitten der Stadtwerke verkündete das Gericht einen Hinweisbeschluss, der die Eckdaten der Kalkulationsgrundlage aufzeigt. Während die Verbraucher innerhalb der gewährten Schriftsatzfrist zu dem Beschluss bereits Stellung genommen haben, liegt eine Reaktion der Stadtwerke bisher nicht vor.

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Ratingen gegen die Verbraucher war also bisher nicht erfolgreich. Die Stadtwerke haben erst dann eine Chance vor Gericht, wenn sie durch Offenlegung ihrer Kalkulation für einen längeren Zeitraum das Gericht davon überzeugen können, dass die geforderten Preise der Billigkeit entsprechen. Bisher hat noch kein Gasversorger seine Kalkulation so weit offengelegt, dass daraus ein Rückschluss auf die Billigkeit möglich gewesen wäre.

letzte Änderung: 19.04.2023