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E.on Ruhrgas klagt gegen Kartellamt Bundeskartellamt in Bonn verbot deutschen Gasversorgern langfristige Lieferverträge

E.on Ruhrgas klagt gegen Kartellamt

Bundeskartellamt in Bonn verbot deutschen Gasversorgern langfristige Lieferverträge

(2. Februar 2006) "E.on Ruhrgas hat wegen der verbotenen Gasverträge mit Stadtwerken gegen das Bundeskartellamt geklagt. Die Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf richte sich gegen den angeordnete Sofortvollzug wie auch gegen die Untersagung in der Sache, sagte eine Sprecherin des Kartellamts am Mittwoch in Bonn.

Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann hatte die Klage angekündigt. Das Kartellamt hatte dem führenden deutschen Gasversorger langfristige Lieferverträge untersagt, da sie den Wettbewerb behinderten und Stadtwerke sowie andere Weiterverteiler zu stark an Ruhrgas binden würden."

letzte Änderung: 19.04.2023