Gaspreiserhöhung der EWE - Sammelklage gegen Versorger
(8. Februar 2006) In dieser Woche haben Kunden der EWE Feststellungsklage erhoben, wobei die im Bezirk Aurich wohnenden Kunden (49) vor dem Landgericht Aurich, die weiteren Kläger (48) vor dem Landgericht Oldenburg die Klage anhängig gemacht haben.
Die Kunden wenden sich gegen die massiven Gaspreiserhöhungen des Jahres 2005 sowie die angekündigten für das Jahr 2006.
Die Kunden sind der Auffassung, daß der Gasversorger bislang seiner Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis nicht nachgekommen ist, sie über die Gründe für die Preiserhöhung zu informieren. Bislang sind alle dahingehend beschieden worden, daß die Weltmarktpreise und die Kopplung an den Ölpreis die Preiserhöhung unumgänglich machen würden.
Die Kunden sind demgegenüber der Auffassung, daß in dieser pauschalierten Form die umfassenden Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt sind, so lange der Versorger den Klägern nicht die Möglichkeit gibt ;eine Billigkeitsprüfung im § 315 III BGB zu ermöglichen.
Da der Gasversorger die Kalkulation - Netzleistungskosten etc. - nicht offenlegt, bleibt den Klägern kein anderer Weg, als über eine Feststellungsklage den Versorger zur Offenlegung zu zwingen.
Vieles spricht dafür, daß bei Offenlegung der Kalkulation festgestellt werden wird, daß die Preiserhöhung jedenfalls im bisherigen Umfange nicht gerechtfertigt ist.
Sofern sich noch weitere Kläger den Sammelklagen anschließen möchten, können sie sich direkt an das Rechtsanwaltsbüro Berghaus pp. in Aurich - Dr. Reshöft - wenden.