Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Verbraucher siegen weiter vor Gericht
(24. Januar 2006) In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Gaspreiserhöhungen punkten die Verbraucher weiter.
In drei einstweiligen Verfügungen hat das Landgericht Bonn die Versorgungssperre untersagt, bis der Versorger den Nachweis der Angemessenheit seiner Preiserhöhung dem Verbraucher offengelegt hat (Beschluss vom 19.1.2006, Az: 16 O 5/06). Auch die Drohung mit der Versorgungssperre ist untersagt worden.
Nahezu gleichlautende Urteile gab es bereits vom Amtsgericht Hamburg/Harburg (Beschluss vom 10. November 2005 - Az: 647 C 444/05), vom Amtsgericht Delmenhorst (Beschluss vom 6. Januar 2006 - Az: 4A C 4001/06 (IV)) und vom Amtsgericht München (Beschluss vom 12. Januar 2006 - Az: 131 C 797/06). Auch das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 19. Januar 2006, Az 6 S 16/05), das Landgericht Mönchen-Gladbach (Urteil 20. Oktober 2005 - Az: 7 O 116/05 ) und das Landgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Januar 2006, Az 12 O 544/05) haben das Recht der Kunden auf eine Fortsetzung der Versorgung bis zum Nachweis der Angemessenheit bestätigt.
Der Bund der Energieverbraucher ermutigt Verbraucher, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen. Bis zum Nachweis der Angemessenheit brauchen die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlt zu werden, wenn man der Erhöhung schriftlich widerspricht und auf die Unverbindlichkeit hinweist. Details dazu unter www.energiepreise-runter.de