Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Verbraucherverein mahnt Rheinenergie ab
(10. Januar 2006) Der Bund der Energieverbraucher hat heute die Rheinenergie Köln abgemahnt. Die Rheinenergie versorgt die Domstadt mit Strom und Gas.
Der Verbraucherverein beanstandet die in den Gasversorgungsverträgen fairRegio verwendete Gaspreisgleitklausel. Die Klausel hält nach Ansicht des Vereins den gesetzlichen Anforderungen nicht stand. Sollte Rheinenergie sich nicht innerhalb von 14 Tagen verpflichten, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden, will der Verein Klage vor Gericht erheben.
Beanstandet wird in erster Linie die Koppelung der Gaspreise an den Preis für leichtes Heizöl sowie die Regelung, dass Rheinenergie berechtigt sein soll, auch außerhalb der beschriebenen Anpassungsformel die Preise zu ändern.
Der Bundesgerichtshof hatte am 21. September 2005 in einem vom Bund der Energieverbraucher gewonnenen Verfahren die Anforderungen an Preisgleitklauseln präzisiert. Details unter www.energieverbraucher.de/seite1521.html