Landgericht Heilbronn bestätigt Zahlungsprotest
(20. Januar 2006) Das Landgericht Heilbronn hat in einem Berufungsurteil zwar den Stadtwerken Heilbronn recht gegeben und damit die Klage des Verbrauchers gegen die Gaspreiserhöhung von 2004 abgewiesen (Urteil vom 19. Januar 2006, Az: 6 S 16/05 Ab).
Zugleich bestätigt das Landgericht ausdrücklich das Verbraucherrecht, die Zahlung überhöhter Preise bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu verweigern. Dem stehen auch nicht, wie von den Versorgern behauptet wird, der Wettbewerb auf dem Wärmemarkt oder energierechtliche Vorschriften entgegen.
Das Gericht sah die vom Verbraucher beanstandete zehnprozentige Preiserhöhung von Oktober 2004 als gerechtfertigt an. Anders als der Bundesgerichtshof wollte das Landgericht nur die konkrete Preiserhöhung prüfen und nicht den gesamten Gaspreis.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Der Bund der Energieverbraucher hat das Urteil grundsätzlich begrüßt. Denn das Recht der Verbraucher auf Verweigerung überhöhter Gaspreisforderung sei im Einklang mit der langjährigen Rechtsprechung des BGH bestätigt worden. Zu klären sei, ob nur die Preiserhöhungen oder der gesamte Preis zu betrachten sind. Eine Entscheidung des BGH würde hier Klarheit schaffen. Der Verein verwies auf die zahlreichen weiteren Verfahren, in denen Verbraucher derzeit gegen die Gaspreiserhöhungen klagen.