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Verbraucher dürfen Gaspreise kürzen - Entflechtungsauflagen der EU gefordert

(5. Januar 2007) - Der Bund der Energieverbraucher ermutigt Verbraucher zur Kürzung der Gasrechnung. Dies sollte dem Versorger schriftlich mit Bezug auf den § 315 BGB mitgeteilt werden (Musterbrief hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/).

Der Versorger darf nach einer neuen Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__17.html) die Versorgung nicht einstellen oder damit drohen. Die riesigen Gaspreisunterschiede beweisen, dass die Gasversorger den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen mißbraucht haben (http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Billige_Gaspreise/site__1543/).

Solange der Versorger seine Preiskalkulation nicht offenlegt, hat er keine Chance, den gekürzten Betrag vor Gericht einzuklagen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine entsprechende Zahlungsklage abgelehnt. Die Darlegung, gegenüber anderen Monopolunternehmen auf dem Erdgasmarkt unterdurchschnittliche Preise zu fordern, genügte dem Gericht nicht als Beweis für die Angemessenheit der Preise. Dieser relative Preisvergleich schließt nicht die Möglichkeit aus, dass alle Monopolisten mehr als das fordern, was nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung angemessen ist. http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1859/ Das Gericht hält es also für möglich, dass selbst der günstigste Anbieter noch überhöhte Preise verlangt. Das Amtsgericht Lingen hatte ebenfalls am 13. November 2006 die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke für unbillig und daher für unwirksam erklärt (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1910/).

Der von der EU im Jahr 1998 angestossene Wettbewerb im Strom- und Gasbereich ist in Deutschland an den monopolistischen Strukturen und der engen Verflechtung von Politik und Energiewirtschaft gescheitert (Beispiele: Schröder, Clement, Müller). Das hat zu gravierend überhöhten Energiepreisen mit jährlichen Mehrbelastungen der Verbraucher von über 20 Milliarden Euro geführt
(http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/site__378/) und zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit(http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Sicherheit_und_Qualitaet/site__1293/)

Deshalb ist es höchste Zeit, die grossen Energiekonzerne zu entflechten und die Transportnetze zu verstaatlichen. Der Bund der Energieverbraucher fordert von der EU, entsprechende Änderungen auch in Deutschland zu erzwingen, da Deutschland zu einer entsprechenden Änderung selbst nicht in der Lage ist.

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