Verbraucher dürfen Gaspreise kürzen - Entflechtungsauflagen der EU gefordert
(5. Januar 2007) - Der Bund der Energieverbraucher ermutigt Verbraucher zur Kürzung der Gasrechnung. Dies sollte dem Versorger schriftlich mit Bezug auf den § 315 BGB mitgeteilt werden (Musterbrief hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/).
Der Versorger darf nach einer neuen Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/__17.html) die Versorgung nicht einstellen oder damit drohen. Die riesigen Gaspreisunterschiede beweisen, dass die Gasversorger den fehlenden Wettbewerb zu überhöhten Preissteigerungen mißbraucht haben (http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Billige_Gaspreise/site__1543/).
Solange der Versorger seine Preiskalkulation nicht offenlegt,
hat er keine Chance, den gekürzten Betrag vor Gericht
einzuklagen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine entsprechende
Zahlungsklage abgelehnt. Die Darlegung, gegenüber anderen
Monopolunternehmen auf dem Erdgasmarkt unterdurchschnittliche
Preise zu fordern, genügte dem Gericht nicht als Beweis
für die Angemessenheit der Preise. Dieser relative
Preisvergleich schließt nicht die Möglichkeit aus, dass
alle Monopolisten mehr als das fordern, was nach den
Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
angemessen ist. http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1859/
Das Gericht hält es also für möglich, dass selbst
der günstigste Anbieter noch überhöhte Preise
verlangt. Das Amtsgericht Lingen hatte ebenfalls am 13. November
2006 die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke für unbillig und
daher für unwirksam erklärt (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1910/).
Der von der EU im Jahr 1998 angestossene Wettbewerb im Strom- und
Gasbereich ist in Deutschland an den monopolistischen Strukturen
und der engen Verflechtung von Politik und Energiewirtschaft
gescheitert (Beispiele: Schröder, Clement, Müller). Das
hat zu gravierend überhöhten Energiepreisen mit
jährlichen Mehrbelastungen der Verbraucher von über 20
Milliarden Euro geführt
(http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/site__378/)
und zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit(http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Sicherheit_und_Qualitaet/site__1293/)
Deshalb ist es höchste Zeit, die grossen Energiekonzerne zu entflechten und die Transportnetze zu verstaatlichen. Der Bund der Energieverbraucher fordert von der EU, entsprechende Änderungen auch in Deutschland zu erzwingen, da Deutschland zu einer entsprechenden Änderung selbst nicht in der Lage ist.