Bundesgerichtshof-Urteil zu Gaspreiserhöhung frühestens im Juni
(15. März 2007) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird seine
mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung über die
Klagemöglichkeit von Verbrauchern gegen
Gaspreiserhöhungen frühestens im Juni fällen. Wie
das Karlsruher Gericht am Mittwoch bekannt gab, werden die Richter
die Verhandlung am 13. Juni noch einmal aufnehmen. Erst danach
werde ein Urteil verkündet. Ursprünglich war die
Entscheidung bereits am 14. März erwartet worden.
Der zuständige VIII. Zivilsenat teilte dann aber mit, dass er
noch weitergehende Rechtsfragen erörtern wolle. Neben den
Gaspreiserhöhungen will er nun auch die Ausgangspreise in den
Blick nehmen. So erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang
Ball, dass Gastarife auch dann unbillig sein könnten, wenn die
Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die
Ausgangspreise zu hoch waren. In der ersten mündlichen
Verhandlung im Dezember 2006 habe der Senat diese Rechtsfrage noch
für unbeachtlich gehalten und nur die Preiserhöhung
erörtert. Im Laufe der Beratung seien ihm aber Zweifel
gekommen, so dass die Bundesrichter die Erörterung nun
nachholen wollen.
Zwei wichtige Rechtsauffassungen des Bundesgerichtshofs scheinen
damit bereits vor Prozessende klar:
- Die Gaspreise unterliegen grundsätzlich der
Billigkeitskontrolle und
- nicht nur die Gaspreiserhöhungen sondern der gesamte Gaspreis muss der Billigkeit entsprechen.
Im Ausgangsverfahren hatte ein pensionierter Richter aus Heilbronn gegen die Gaspreiserhöhung seines Versorgungsunternehmens geklagt.