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Bundesgerichtshof-Urteil zu Gaspreiserhöhung frühestens im Juni

(15. März 2007) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird seine mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung über die Klagemöglichkeit von Verbrauchern gegen Gaspreiserhöhungen frühestens im Juni fällen. Wie das Karlsruher Gericht am Mittwoch bekannt gab, werden die Richter die Verhandlung am 13. Juni noch einmal aufnehmen. Erst danach werde ein Urteil verkündet. Ursprünglich war die Entscheidung bereits am 14. März erwartet worden.

Der zuständige VIII. Zivilsenat teilte dann aber mit, dass er noch weitergehende Rechtsfragen erörtern wolle. Neben den Gaspreiserhöhungen will er nun auch die Ausgangspreise in den Blick nehmen. So erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball, dass Gastarife auch dann unbillig sein könnten, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren. In der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 habe der Senat diese Rechtsfrage noch für unbeachtlich gehalten und nur die Preiserhöhung erörtert. Im Laufe der Beratung seien ihm aber Zweifel gekommen, so dass die Bundesrichter die Erörterung nun nachholen wollen.

Zwei wichtige Rechtsauffassungen des Bundesgerichtshofs scheinen damit bereits vor Prozessende klar:

  • Die Gaspreise unterliegen grundsätzlich der Billigkeitskontrolle und
  • nicht nur die Gaspreiserhöhungen sondern der gesamte Gaspreis muss der Billigkeit entsprechen.

Im Ausgangsverfahren hatte ein pensionierter Richter aus Heilbronn gegen die Gaspreiserhöhung seines Versorgungsunternehmens geklagt.

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