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Landgericht Frankfurt: Entega-Gaspreise zu hoch

(15. März 2007) - Die Entega, Vertriebstochter der Heag Südhessische Energie AG (HSE/Darmstadt), darf von ihren Kunden keine höheren Erdgaspreise verlangen als ihr Schwesterunternehmen E-Ben (Bensheim). Zwei Einfamilienhausbesitzer, die in Lorsch und Pfungstadt auf der Grundlage von Standardverträgen Erdgas von der Entega beziehen, haben wegen Preisspaltung geklagt und am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht in erster Instanz Recht bekommen.

Eine Berufung wurde zugelassen, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az: 2-06 O 476/06 und 2-06 O 469/06).

Entega-Geschäftsführer Karl-Heinz Koch sagte, er halte den Vorwurf der Preisspalterei für unbegründet: "Wir beliefern alle unsere Kunden zu grundsätzlich gleichen Konditionen und Preisen.

Gegenüber E-Ben sind wir nicht weisungsbefugt und haben auch keinen Einfluss auf deren Preisgestaltung." E-Ben ist ebenfalls eine Tochter der HSE.

Die beiden Kläger hatten sich nach Angaben des Konkurrenten Gruppen-Gas und Elektrizitätswerk Bergstraße AG (GGEW/Bensheim) darüber geärgert, dass sie weiterhin hohe Gaspreise zahlen müssten, obwohl E-Ben nur wenige Kilometer entfernt Erdgas viel billiger anbietet. Die Entega-Kunden können nun nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt eine Absenkung auf diesen Preis verlangen. Laut GGEW ist das Urteil auf alle Kunden der Entega übertragbar, die Erdgas auf der Grundlage von Standardverträgen beziehen. Deshalb ist das Urteil laut GGEW-Chef Peter Müller auch "ein Knüller".

Der Bund der Energieverbraucher hat alle Entega-Kunden dazu aufgerufen, die Gaspreise mindestens auf das Niveau der E-Ben-Preise zu kürzen.

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