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Verbraucher gewinnen Sammelklage in Essen Das Landgericht Essen hat einer Sammelklage gegen die Erhöhung von Gaspreisen Recht gegeben. 166 Bürger hatten gegen die Stadtwerke Essen geklagt und müssen nun sämtliche Preiserhöhungen seit September 2004 nicht bezahlen.

Verbraucher gewinnen Sammelklage in Essen

(19. April 2007) - Das Landgericht Essen hat einer Sammelklage gegen die Erhöhung von Gaspreisen Recht gegeben. 166 Bürger hatten gegen die Stadtwerke Essen geklagt und müssen nun sämtliche Preiserhöhungen seit September 2004 nicht bezahlen. Nach Angaben der Kläger waren die Preise in dem Zeitraum um 49 Prozent gestiegen.

Die Preiskalkulation muss der Gasversorger aber nicht offen legen, wie von den Klägern gefordert. Die Stadtwerke Essen können das Urteil nun vor dem Oberlandesgericht Hamm anfechten. Das Urteil stützt sich auf eine Preisänderungsklausel in den Gasbezugsverträgen, die unzulässig ist, weil der Kunde nicht erkennen kann, welche Preisänderung auf ihn zukommen und wie die höheren Preise zustande kommen.

Auf die Billigkeit der Preise kommt es deshalb nach Ansicht des Gerichts gar nicht mehr an. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann brauchen die Kläger keine über den Preis von September 2004 hinausgehende Gaspreise zu zahlen.

Etwa 1.500 der 150.000 Essener Haushalte, die mit Gas heizen, hatten sich gegen die Preiserhöhung gewehrt. Wer die Preise gekürzt hat, der wird bestätigt, wenn das Urteil Bestand hat. Wer dagegen mit oder ohne Vorbehalt den verlangten Preis gezahlt hat, muss dann sein Geld zurückklagen (LG Essen, Urteil vom 17.4.2006, Az: 19 O 520/06).

Details dazu auf der Seite www.baurechtsexperte.de.

Die Internetseite zum Prozess: http://www.sammelklage-gegen-stadtwerke-essen.de/

In Nordrhein-Westfalen war es das erste Urteil dieser Art. Bundesweit gab es bereits acht vergleichbare Urteile.

Zwar können Gas-Kunden in Essen seit dem 1. April auch in Essen zwischen zwei Gas-Lieferanten wählen. Doch der Alternativ-Anbieter "E wie einfach" gehört zu Eon-Ruhrgas. Das Essener Unternehmen ist über eine Tochter an den Essener Stadtwerken beteiligt. Eine Tatsache, die auch dem Richter des Landgerichts nicht verborgen blieb. So bleibe das Geld wenigstens "in der Familie", sagte er bei der Verhandlung. Die Anwesenden Kläger lachten; die Vertreter der Stadtwerke blieben dagegen verdächtig ruhig.

letzte Änderung: 19.04.2023