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Gaspreise der Vorlieferanten an die Stadtwerke um ca. 20% zu hoch

Berufung auf Ölpreisbindung nicht akzeptabel 

(26. April 2007) - Gasversorger könnten ihr Gas auch günstiger als bisher einkaufen. Das ergibt sich aus Brancheninformationen, die dem Bund der Energieverbraucher vorliegen. Die mögliche Einsparung beziffert der Verbraucherverein mit ca. 0,5 Cent je Kilowattstunde gegenüber dem branchenüblichen Citygate-Einkaufspreis.

Citygate-Preise sind daher nachweislich als überhöht und damit unbillig im Sinne des § 315 BGB anzusehen.

"Die Stadtwerke sind an günstigen Gaslieferungen gar nicht interessiert, weil sie die Kosten des Gasbezugs von den Verbrauchern zurückerhalten. Das ist von freien Gashändlern bestätigt worden, die vergeblich versucht haben, den Gasversorgern günstigere Gasbezüge zu vermitteln" bemängelt Vereinsvorsitzender Dr. Aribert Peters.

Soweit sich ein Gasversorger in laufenden Gerichtsverfahren auf gestiegene Gasbezugskosten auf der Basis von Citygate-Verträgen beruft, ist eine solche Argumentation unzutreffend.

Es gibt darüber hinaus weitere Ursachen für zu hohe Preise wie missbräuchlich überhöhte Netzentgelte und andere nicht an die Kunden weitergegebene Einsparungen der Gasvorsorger. Dies führt zu weiteren Preisüberhöhungen von etwa zehn Prozent. Die Bescheide der Bundesnetzagentur belegen diese eindrucksvoll. Der Bund der Energieverbraucher geht deshalb von insgesamt ca. 30% Preisüberhöhung aus.

"Ölpreis-gebundene Gasvorbezugskosten dürfen von Gerichten nicht als rechtfertigendes objektiv-strukturelles Kostenelement anerkannt werden. Dies hat das Bundeskartellamt im Rahmen der Überprüfung der Erdgaspreise für Haushalts- und Kleingewerbekunden ausdrücklich festgestellt," fasst der Peters zusammen.

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