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Workshop diskutiert über BGB § 315
(12. Juni 2007) Am 11. Juni 2007 wurde auf einem Workshop des Instituts für Energierecht der Freien Universität Berlin über die aktuelle Rechtssprechung zur Billigkeitsprüfung nach § 315 diskutiert. Der Direktor des Instituts Prof. Franz Jürgen Säcker referierte über die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitsprüfung bei Strompreisen und trug dazu zwölf Thesen vor. Workshop Thesen Prof. Säcker 11.06.2007.pdf (35.42 kB)
Die Billigkeitsprüfung gelte unmittelbar für alle vereinbarten einseitigen Preisbestimmungsrechte, so Prof. Säcker, und zwar unabhängig von der Machtstellung der Parteien. Auch ein Verweis auf künftige Preisblätter stelle nach gängiger Meinung auch des BGH ein einseitiges Preisbestimmungsrecht dar. Allerdings müsse diese Vereinbarung rechtswirksam sein, also zB klar und verständlich formuliert werden. Maßstab der Prüfung sei die Interessenlage beider Parteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass die Energieversorgung so preisgünstig wie möglich zu gestalten sei. Wenn der Kunde begründete Zweifel an der Höhe des Ausgangspreises vorträgt, dann unterliege auch dieser Asugangspreis der Billigkeitsprüfung. Bei der Billigkeitsprüfung sind nur die Kosten der effizienten Leistungserbringung anzusetzen, denn unnötige Kosten können überhöhte Preise nicht rechtfertigen.

Prof. Franz Jürgen Säcker
Gegen die These von Prof. Säcker, dass die Billigkeitsprüfung sich in erster Linie auf Preiserhöhungen bezögen und durch verbehaltlose Zahlungen verwirkt würden, wandte sich in der Diskussion Prof. Markert. Es gehe, so Markert, immer um die Billigkeitsprüfung des Gesamtpreises. Und angesichts der unklaren Rechtslage könne das Recht auf billige Preise auch nicht so schnell verwirkt werden.
Peter Becker bemängelte, dass der Gesetzgeber die Entwicklung der Preise in den vergangenen Jahren nicht zur Kenntnis nimmt. Es gebe seit dem Jahr 1998 reichhaltiges empirisches Material zur Entwicklung der Kosten, das unberücksichtigt bleibe.
Dr. Christoph Helle, Generalbevollmächtigter der MVV nannte in seinem Vortrag konkrete Zahlen: 1998 kostete eine Kilowattstunde Strom laut UCPTE-Statistik 3 Pfenning je Kilowattstunde. Derzeit läge dieser Preis bei 9 Pfennnig.


