Die Auseinandersetzung geht weiter
(23. September 2007, aktualisiert 27. September 2007) Auch nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitsprüfung geht die Auseinandersetzung vor den Instanzgerichten weiter. E.on Mitte hatte 15 Protestkunden in Paderborn verklagt. Vor dem Landgericht Dormund wäre die Klage von E.on beinahe abgewiesen worden, nun will E.on noch mit weiteren Daten versuchen, das Gericht von der Angemessenheit der Preiserhöhungen zu überzeugen.
In Hamburg musste Vattenfall eine Schlappe einstecken: Ein Hamburger Ehepaar hat sich geweigert, die hohen Strompreise bei Vattenfall zu zahlen. Es verlangte einen Nachweis der Angemessenheit der Preise und überwies nur den alten Abschlag. Vattenfall verrechnete die Zahlungen aber auf vermeintliche Rückstände, obwohl das Ehepaar ausdrücklich bestimmt hatte, die Zahlungen auf die aktuellen Abschläge zu verrechnen. Vattenfall stellte den Strom ab. Die Eheleute saßen zwei Wochen bei Kerzenschein. Nun hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek im Wege der einstweiligen Verfügung Vattenfall auferlegt, die Stromzufuhr umgehend wieder herzustellen (Urteil AG Hamburg-Barmbek vom 12.9.2007 - Az. 811a C 337/07 (nicht rechtskr.). Vattenfall hat den Strom inzwischen wieder angestellt. Ein Sieg der Verbraucher gegen die Arroganz der Macht!
Die 220 Kläger gegen die Preise der Stadtwerke München haben weniger Grund zur Freude München. Sie sind mit ihrer Klage gegen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München vor Gericht gescheitert. Die Klage der Verbraucher sei abgewiesen worden, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit (Az.: 12 O 17018/06). Nach Auffassung der Kammer beruhten die Preiserhöhungen auf den höheren Bezugskosten des beklagten Unternehmens. Eine Weitergabe dieser Kosten an die Kunden sei nicht zu beanstanden, hieß es. Der Streitwert belief sich nach Angaben eines Gerichtssprechers auf 144 000 Euro..
Eine Zahlungsklage der Stadtwerke Gotha gegen einen Gaskunden wurde dagegen rechtskräftig abgewiesen.