Gasag unter Transparenz-Druck
(15. Februar 2008) Das Berliner Kammergericht hat die Gasag aufgefordert, ihre Preiskalkulation, auf deren Grundlage sie im Oktober 2005 die Gaspreise für mehrere hunderttausend Haushaltskunden erhöht hatte, offen zu legen.
Die Gasag soll die Kalkulation für die Tarife Vario 1 und 2 und Aktiv sowie Fix 1 und 2 jeweils vor und nach der Erhöhung zum 1. Oktober 2005 darlegen. Im Einzelnen wollen die Richter Auskunft über die preisbeeinflussenden Faktoren und deren Gewichtung.
Auch über das Maß der Veränderung für jeden Kostenfaktor seit der letzten Tariferhöhung vor Oktober 2005 soll die Gasag Auskunft geben. Das Urteil des Kammergerichts wird im Mai erwartet.
In der Vorinstanz hatte das Berliner Landgericht einer Sammelklage von 38 Gasag-Kunden stattgegeben und die damalige Preiserhöhung größtenteils für unwirksam erklärt. Das Landgericht hatte diese Entscheidung allein mit den intransparenten AGB der Gasag begründet.
Ein Urteil über die Billigkeit der Preiserhöhung fällten die Richter damit nicht. Gegen dieses Urteil war die Gasag beim Kammergericht in Berufung gegangen.
Die Gasag hatte die Tarife für ihre rund 700.000 Kunden zum Oktober 2005 um durchschnittlich 10,9% und zum 1. Januar 2006 nochmals um 8% bis 12% erhöht. Die Anhebung wurde mit gestiegenen Ölpreisen begründet, an denen sich auch der Gaspreis orientiert.
Die Verbraucherzentrale hatte der Gasag vorgeworfen, keine schlüssigen Argumente für die höheren Preise vorgelegt zu haben. Eine ähnliche Klage gegen die Gasag ist vor dem BGH anhängig.