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Regeln des Prozesskostenfonds geändert Ab sofort kann der Fonds nur für Klagen gegen Verbraucher Kosten übernehmen, die bereits acht Wochen vor einem Mahnbescheid oder einer Klageerhebung einen Beitrag für den Fonds geleistet haben.

Regeln des Prozesskostenfonds geändert

(30. April 2008) Der Vorstand des Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Regeln für den Prozesskostenfonds neu festgelegt.

Ab sofort kann der Fonds nur für Klagen gegen Verbraucher Kosten übernehmen, die bereits acht Wochen vor einem Mahnbescheid oder einer Klageerhebung einen Beitrag für den Fonds geleistet haben.

Zu den genauen Bedingungen

letzte Änderung: 19.04.2023