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Süwag will Gaspreiserhöhung zurückerstatten

(24. Mai 2008) Die Süwag AG, die Haushalte im Umland von Wiesbaden und Frankfurt mit Strom und Gas versorgt, hat sich vor dem Landgericht Wiesbaden grundsätzlich bereit erklärt, einem Gas-Kunden einen Teil der seit Oktober 2004 überwiesenen Rechnung zu erstatten. Damit würde der Energieversorger, der zu 78 Prozent der RWE gehört, akzeptieren, dass in diesem Fall der damals fixierte Netto-Verbrauchspreis von 3,13 Cent pro Kilowatt nach wie vor Gültigkeit hat. So müsste der Kunde nicht die seither durchgeführten Tariferhöhungen mittragen und bekäme die Differenz zu dem Preis von Oktober 2006 erstattet: Nach Angaben von Christian Lanters, Anwalt des Kunden, mehr als 1000 Euro.

Die Süwag reagierte mit ihrer Bereitschaft zum Vergleich auf entsprechende Hinweise der Kammer für Handelssachen. Sie sieht den Kläger, der in Idstein wohnt, als Sondervertragskunden und nicht als Tarifkunden. Sondervertragskunden sind jene Haushalte, die mit Gas nicht nur kochen, sondern auch heizen und über eine höhere Abnahme einen günstigeren Tarif bekommen.

Der Kunde hatte den Vertrag noch zu Zeiten abgeschlossen, als die Süwag in der Region noch MKW (Main-Kraftwerke) hieß. Den Vertragspartnern sei damals klar gewesen, dass die Vereinbarung nicht bis zum "St. Nimmerleinstag" gelte, so die Kammer. Offen geblieben sei allerdings, unter welchen Voraussetzungen die Gaspreise angepasst werden könnten. Die Kammer habe "massive Bedenken", dass die Klauseln der Süwag so transparent seien, "dass der Kunde weiß, worauf er sich einlässt". Im Vertrag bleibe sogar offen, ob der Gaspreis überhaupt erhöht werden dürfe. Die Kammer ließ daher keinen Zweifel an ihrer Auffassung, dass der Kunde Anspruch darauf habe, dass der im Oktober 2004 geltenden Tarif von 3,13 Cent pro Kilowattstunde nach wie vor gilt - heute fordert die Süwag 4,92 Cent pro Kilowattstunde. Der Kunde hatte damals begonnen, die Gas-Rechnung zu beanstanden und nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Vor Gericht begehrte er die Feststellung, dass die Gas-Preise der Süwag unbillig und damit unwirksam seien.

Einigen sich beide Seiten auf den nun vorgeschlagenen Vergleich, kann Süwag dem Kunden kündigen und mit ihm einen neuen Gasversorgungsvertrag vereinbaren.

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