Kosten der Strom- und Gasversorgung sinken um jährlich 2,54 %
(10. Juni 2008) Jahr für Jahr erhöht sich die Effizienz der Wirtschaft, die Produktivität steigt an. Bei gleichbleibenden Kosten wird mehr hergestellt und die Kosten für die Herstellung verringern sich dadurch.
Dieser allgemeine Produktivitätsfortschritt macht auch um die Energiewirtschaft keinen Bogen. Die Bundesnetzagentur hat in einer Untersuchung diesen Produktivitätsfortschritt mit jährlich 2,54 Prozent beziffert (1. Referenzbericht Anreizregulierung: Price-Caps, Revenue-Caps und hybride Ansätze, Bundesnetzagentur, 8. Dezember 2005, Seite 31). Der Untersuchung lagen offizielle Daten des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Der Bericht schreibt: "Aus den beiden Bestandteilen Produktivitätsdifferential und Inputpreisdifferential entsprechend den obigen Ausführungen errechnet sich damit nach der derzeiten Auffassung der Bundesnetzagentur insgesamt ein angemessener genereller X-Faktor in Höhe von Xgen= 2,54% p.a. "(Tz 124, S. 31). Eine Diskussion findet sich im Bericht der Bundesnetzagentur vom 2.5.06 Seite 49. Anreizregulierung_02_05_06.pdf (2.39 MB)
Auch bei gleichbleibenden Strom- und Gaspreisen steigen die Gewinne über die gesamt Energiebranche betrachtet also um jährlich 2,54 Prozent. Anders ausgedrückt: Die Kosten der Strom- und Gasversorgung sinken im Durchschnitt um jährlich 2,54 Prozent.
Die Monopolkommission hat am 6. November 2007 ein Sondergutachten zum Strom- und Gasmarkt veröffentlicht. Dort werden für die Anreizregulierung höhere Effizienzvorgaben gefordert (Tz. 599). Im Ergebnis schliesst sich damit die Monopolkommission der Auffassung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Effizienzfortschritte an.
Dies gewinnt an Bedeutung, da der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.6.2007 ausgeführt hat: "Eine auf eine Bezugskostenerhöhung gestützte Preiserhöhung kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird" (Tz 26). Es stellt sich deshalb in allen Verfahren, in denen es um die Billigkeit geht die Frage, wie stark die Kosten in anderen Bereichen rückläufig sind. Die Untersuchung der Bundesnetzagentur liefert dafür einen Anhaltswert, der soweit keine unternehmensspezifischen Daten vorliegen als empirisch gesicherter Durchschnittswert zugrunde gelegt werden muss.