Sieg in der Berufungsinstanz gegen die Stadtwerke Bernburg
(25. Juni 2008) Die Stadtwerke Bernburg hatten einem Protestkunden eine Strom- Gassperre angekündigt. Der Verbraucher beantragte beim Amtsgericht Bernburg eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrandrohung. Amtsgerichtsdirektor Hoffmann am Amtsgericht Bernburg verweigerte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit der Begründung, der Kunde könne ja den Stromversorger wechseln (Urteil 2 C 334/07 und 2 C 441/07).
Das Landgericht Magdeburg hat die beiden Urteile des Amtsgerichts Bernburg aufgehoben (Urteil vom 7.1.2008, Az 2 S 325/07 und Beschluss vom 5.10.2007, Az 2 T 662/07) und den Stadtwerken die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Landgericht Magdeburg schreibt im Urteil: "Der Verbraucher war nicht verpflichtet, sich einen anderen Stromversorger zu suchen, sondern war berechtigt, sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen seinen unrechtmäßig handelnden Vertragspartner zur Wehr zu setzen".
Traurig, dass es Gerichte und Richter gibt, die im Namen des Volkes den Verbrauchern ihre Rechte verweigern und Rechtsbrüche von Versorgern akzeptieren.