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Gasag unterliegt vor dem Kammergericht: Preiserhöhung unrechtmäßig
(29. Oktober 2008) Die Berliner Gasag hat vor dem Kammergericht einen wichtigen Prozess um Gaspreiserhöhungen verloren. Kunden der Gasag hatten vor drei Jahren wegen der elfprozentigen Preiserhöhung am 1. Oktober 2005 mit Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht und vor dem Landgericht gewonnen. Das Urteil wurde jetzt durch den 21. Zivilsenat des Kammergerichts bestätigt.
Die Erhöhung der Gaspreise durch die Gasag sei unwirksam, hieß es im Urteilstenor. Die Gasag habe in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vage formuliert, wann und auf welcher Grundlage sie bei Ölpreiserhöhungen auch die Gaspreise erhöhen dürfe. Zudem ergebe sich aus der entsprechenden Klausel der AGB auch keine Verpflichtung, die Gaspreise bei sinkenden Ölpreisen zu reduzieren. Sie sei nach Meinung der Oberlandesrichter zu vage formuliert und stelle eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.
Damit bestätigte das Kammergericht ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 19. Juni 2006, gegen das die Gasag erfolglos in Berufung gegangen war. Begünstigt durch dieses Urteil, sagte eine Sprecherin des Kammergerichts, würden aber nur Gaskunden, die ganz konkret gegen die Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 geklagt oder damals nur unter Vorbehalt an die Gasag gezahlt hätten.
Gasag-Sprecher Klaus Haschker zeigte sich erstaunt über den Ausgang des Prozesses. "Sollte sich die Wiedergabe des Tenors als korrekt erweisen, werden wir auf jeden Fall beim Bundesgerichtshof in Revision gehen", kündigte er an. Hätten Amtsgerichte und auch das Berliner Landgericht seit der Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 doch schon in mehr als 100 Prozessen gegen Kunden entschieden, die gegen diese Preiserhöhung klagten.
Bernd Ruschinzik, Jurist in der Berliner Verbraucherzentrale, wies darauf hin, dass es in dem aktuellen Urteil des Kammergerichts nicht um die konkrete Preiserhöhung gegangen sei. "Es ging darum, ob der Kunde überhaupt die Möglichkeit hatte, die Preiserhöhung anhand der Vorgaben der AGB nachzuvollziehen und zu überprüfen." Das sei nicht der Fall. Deswegen sei es für die Richter auch nicht mehr nötig gewesen, zu überprüfen, ob die Preiserhöhung vom 1. Oktober korrekt gewesen und welche Kalkulationsgrundlage dafür herangezogen worden sei.
Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2008 in einem ähnlichen Fall die Preiserhöhungsklausel der ENSO für unwirksam erklärt. "Die Versorger haben offensichtlich Probleme, ihre Niederlage einzugestehen und werden damit auch in Karlsruhe vor die Wand laufen", kommentiert dazu Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher.


