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Landgericht Bremen: Rückzahlungsanspruch wegen unwirksamer Preisklausel in Gasliefervertrag Geklagt hatte ein Unternehmen

Landgericht Bremen: Rückzahlungsanspruch wegen unwirksamer Preisklausel in Gasliefervertrag

(14. Februar 2009) Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 30.01.09 (3 O 177/08) einen Rückforderungsanspruch für den Fall bejaht, dass Preiserhöhungen aufgrund einer unwirksamen Gaspreisanpassungsklausel vorgenommen worden sind.

Das Besondere an dem Fall: Geklagt hatte kein Verbraucher, sondern ein Unternehmen. Das Bremer Gericht sah das Transparenzgebot des § 307 BGB auch im unternehmerischen Verkehr als unabdingbar an. Wenn eine Vertragsklausel
hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht hinreichend klar und verständlich ist, kann sie nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer benachteiligen, an die hinsichtlich Verständlichkeit (Transparenz) höhere
Ansprüche gestellt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

letzte Änderung: 19.04.2023