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Gasverbraucher gewannen in Frankfurt und Stuttgart Preiserhöhungen waren unzulässig

Gasverbraucher gewannen in Frankfurt und Stuttgart

(7. Mai 2009) Tausende Kunden der MainKinzigGas können auf Rückzahlungen hoffen. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt sind die Erhöhungen des Gasversorgers nach der Preisänderungsklausel unzulässig (Urteil Oberlandesgericht Frankfurt vom 5. Mai 2009, Az 11 U 61/07, Revision nicht zugelassen).

Mehr als 20 Kläger hatten vor dem OLG in zweiter Instanz gegen die Preiserhöhungen seit November 2005 geklagt. Wie sich jetzt herausstellte, waren die Änderungsbestimmungen im Sinne des Wettbewerbsrechts unzulässig.

Laut Gericht war dabei die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Transparenz nicht hinreichend erfüllt. Nun muss der Versorger die zu Unrecht verlangten Summen zurückzahlen.

Beim Mitte 2006 begonnenen Rechtsstreit hatte das Landgericht Frankfurt im August 2007 die Preiserhöhungen für zulässig erklärt. Betroffen sind im Main-Kinzig-Kreis etwa 90% der 26.000 Privatkunden des Unternehmens.

Auch in Stuttgart ging es für die Versorger schief. Die auf Zahlung klagenden Stadtwerke Esslingen konnten die Billigkeit der Gaspreiserhöhung aus 2006 nicht überzeugend nachweisen. Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 29. April 2009 Az. 5 S 179/08) legte als billigen Preis den durchschnittlichen Arbeitspreis der Gaspreistabelle des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg fest. Der tatsächliche Preis der Stadtwerke lag über diesem Wert. Revision wurde nicht zugelassen

 

letzte Änderung: 19.04.2023