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Aus den Gerichtssälen Aktuelle Urteile zum Preisprotest

Aus den Gerichtssälen

Aktuelle Urteile zum Preisprotest

(04. Juni 2009)

Kunden der Main Kinzig Gas hatten gemeinsam auf Ungültigkeit der Preiserhöhung geklagt. Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt hat das Oberlandesgericht der Klage stattgegeben. Revision ist nicht zugelassen ().

Die auf Zahlung klagenden Stadtwerke Esslingen konnten die Billigkeit ihrer Gaspreiserhöhung aus 2006 nicht überzeugend nachweisen. Das Landgericht Stuttgart legte als billigen Preis den durchschnittlichen Arbeitspreis der Gaspreistabelle fest. Der tatsächliche Preis der Stadtwerke lag über diesem Wert. Revision wurde nicht zugelassen ().

Das Landgericht Konstanz stellt fest, dass die Preisanpassungsklausel der beklagten Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) und den Zweckverband Gasfernversorgung Baar (ZVB) "einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhält" und daher unwirksam ist ().

Die nach §108, 102 EnWG ausschließlich zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts Erfurt hat die Zahlungsklage der SWE Energie GmbH gegen eine Gaskundin abgewiesen, soweit die geltend gemachten Forderungen auf mehreren Gaspreiserhöhungen ab dem 1. Oktober 2004 beruhen, weil die Stadtwerke die Billigkeit der einzelnen Preiserhöhungen nicht nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Billigkeit hält die Kammer die Offenlegung der einzelnen Preiskalkulationen für erforderlich. ().

Das Oberlandesgericht München bestätigte die Stellung als Sondervertragskunde und führte aus, dass die AVBGasV nicht den Anforderungen an eine wirksame Preisklausel genügt, weil sie keine näheren Regelungen zur Preisgestaltung enthält und den Kunden unangemessen benachteiligt ().

Das Landgericht Köln weist die Klage der Energieversorgung Leverkusen auf Zahlung des ungekürzten Gaspreises zurück, nachdem der klägerische Anwalt Dr. Hempel die Klage zurückgezogen hat ().

Das Landgericht Augsburg verurteilt die Gaskunden zur Zahlung der einseitig erhöhten Gaspreise. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt ().

Das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz erklärt die Gaspreiserhöhung des klagenden Gasversorgers für unbillig und unwirksam. Gegen das Urteil wurde Revision beim BGH eingelegt. ().

Das Amtsgericht Erding weist Klage des Versorgers auf Nachzahlung der gekürzten Gasrechnung wegen Nichtzuständigkeit ab ().

Das Amtsgericht Neukölln verweist die Klage des Gasversorgers wegen Zahlung einbehaltenen Entgelts an das Landgericht, weil der Sachverhalt kartellrechtliche Fragen berühre ().

Das Amtsgericht Landau erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist an das Landgericht Landau in der Pfalz - Kammer für Handelssachen (§ 102 EnWG) ().

Das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten hat die Zahlungsklage eines Versorgers zurückgewiesen, weil die Preisanpassungsklausel dem Benachteiligungsverbot in § 307 widerspricht (nicht rechtskräftig, Urteil Amtsgericht Ribnitz-Damgarten vom 13. Januar 2009 - Az: 1 C 250/08).

Nach Versäumnisurteil des Amtsgerichts Leipzig gegen MITGAS gelten rückwirkend seit 7. Mai 2003 die damals vereinbarten Erdgaspreise ungegrenzt fort. Alle Erhöhungen sind damit unwirksam ().

Das Amtsgericht Erfurt erklärt sich für sachlich unzuständig (§ 102 EnWG) und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das LG Erfurt - Kammer für Handelssachen (.

letzte Änderung: 19.04.2023