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Verbraucher begrüßen BGH-Entscheidung zu Gasverträgen Preiserhöhung auf jeden Fall widersprechen
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucher begrüßen BGH-Entscheidung zu Gasverträgen

Preiserhöhung auf jeden Fall widersprechen

(15. Juli 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Preisklauseln in Gasverträgen begrüßt: "Viele Verbraucher bezahlen Gaspreiserhöhungen, obwohl diese Erhöhungen rechtswidrig sind. Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr entschieden, dass die Preisgleitklauseln strengen Anforderungen genügen müssen. Die Verbraucher sollten deshalb jeder Preiserhöhung widersprechen und möglichst auch die Rechnungen entsprechend kürzen. Wer das versäumt und die Rechnung in verlangter Höhe bezahlt, dem rechnen manche Gerichte dies als Zustimmung an, so unlängst das Landgericht Oldenburg" mahnt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

letzte Änderung: 19.04.2023