Gasag unter Druck
(21. Juli 2009) Nach einem Bericht des "Berliner Tagesspiegel" fordert der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) die Gasag wegen des BGH-Urteils auf, freiwillig allen 300.000 Kunden, die einen der beanstandeten Verträge abgeschlossen haben, das zu viel gezahlte Geld zu erstatten.
Das solle unabhängig davon passieren, ob diese formal einen Rechtsanspruch darauf hätten oder nicht, also nicht nur für die diejenigen gelten, die unter Vorbehalt gezahlt hätten.
So schaffe die Gasag Rechtssicherheit, erweise sich als kundenfreundlich und verhindere eine Prozesslawine, so der BBU, die Dachorganisation von 362 Wohnungsbau-gesellschaften und -genossenschaften in der Region, die zusammen 1,1 Mio Wohnungen bewirtschaften.
Der BGH hatte vor Kurzem eine bis Anfang 2007 gebräuchliche Preisänderungsklausel in den Gasag-Tarifen "Vario" und "Aktiv" für unwirksam erklärt.
Sie hatte dem Unternehmen erlaubt, die Preise nach oben und unten anzupassen, den Versorger aber nicht verpflichtet, die Preise zu senken, wenn seine Bezugskosten fallen.
Rund 300.000 Sondervertragskunden haben Verträge mit dieser Klausel abgeschlossen, 50.000 davon hatten zwei Erhöhungen 2005 und 2006 nur unter Vorbehalt gezahlt.