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Unbillige Preissenkungen Können Preissenkungen Verbraucher benachteiligen?

Unbillige Preissenkungen

Können Preissenkungen Verbraucher benachteiligen? Ja! Wenn sie Preissenkungen des Vorlieferanten verspätet weitergeben. Dann sind die Preissenkungen faktisch gut versteckte Preiserhöhungen.

(19. Februar 2009) Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil zur Änderung von Gaspreisen folgendes entschieden:„Aus der gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit ergibt sich nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie  Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist...“  (Urteil vom 29. April 2008, KZR 2/07, Tz 26, Hervorhebung d.V.).

ED 01/2009 \

Gaspreise höher, wenn es kälter wird

Die Daten

Es zeigt sich bei der Analyse der Daten, dass die Gaspreise für Haushalte früher und stärker angehoben wurden, als die Gasbezugspreise der Versorger gestiegen sind. Und: Die Senkung der Gaspreise Anfang des Jahres 2009 erfolgte später und in geringerem Umfang, als die Bezugspreise sanken.

Im Januar 2009 errechneten sich die Gaseinkaufspreise der Gasverteilunternehmen nach den Ölpreisen zwischen Juni und November 2008. Sie sanken gegenüber Dezember 2008 um 0,31 Ct/kWh. Allerdings konnten auch Gasmengen ohne Ölpreisbindung gekauft werden, deren Preis zwischen Dezember 2008 und Januar 2009 um fette zwei Cent sank.

Immerhin 75 Gasversorger haben ihre Preise zum 1.1.2009 nochmals um durchschnittlich 8,9 % angehoben, 205 Versorger senkten dagegen ihre Preise um im Mittel 5,3%.

Grafik: In Europa sanken die Gaspreise für Haushalte im ersten Quartal 2009, in Deutschland dagegen stiegen sie weiter an.

Dies gilt für die Summe aller Unternehmen, muss also nicht für jedes einzelne Unternehmen wahr sein. Diese Daten begründen aber den Verdacht einer unbilligen Preiserhöhung, den jeder Versorger einzeln gegenüber seinen Kunden dadurch widerlegen sollte, indem er die zur Beurteilung der Billigkeit einer Preiserhöhung oder Senkung erforderlichen Daten zur Verfügung stellt (vgl. Seite BHAG).

Vergleich_HEL_Gaspreis_indizes_14_2
In den verbrauchsstarken Wintermonaten liegen die Gaspreise besonders deutlich über den Ölpreisen

Ölpreisbindung: Jeden Winter wieder....

Seit dem Jahr 2000 ist ausgerechnet immer (mit Ausnahme von 2008) in der kalten Jahreszeit der Gaspreisindex des Statistischen Bundesamtes von Gas erheblich höher als derjenige von leichten Heizöl (HEL). Tendenziell treten also die gegenüber HEL höheren Gaspreise ausgerechnet immer in der verbrauchsstarken Jahreszeit auf.

Statistiken dazu:  Download Entwicklung von Gas- und Heizölpreisen im Monatsvergleich

Gaspreissenkungen schriftlich widersprechen!

Auch einer Gaspreissenkung sollten Verbraucher schriftlich widersprechen. Denn aufgrund der vom Bund der Energieverbraucher veröffentlichten Statistiken muss vermutet werden, dass die Gaspreissenkungen in zu geringem Umfang und zu spät durchgeführt wurden. Die Gasversorger haben damit ihre gesetzlichen Pflichten verletzt (vgl oben) und die Gaspreise entsprechen dadurch nicht der Billigkeit (vgl. BHAG).

letzte Änderung: 19.04.2023