Energieprotest traf sich in Bonn
(13. Oktober 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat am 10. Oktober 2009 in Bonn ein Fachtreffen zum Energiepreisprotest veranstaltet. Viele Anwälte, Verbraucherzentralen und Protestgruppen nutzten die Chance zum intensiven Erfahrungsaustausch.
Die Energieversorger verlieren derzeit in großen Umfang ihre Prozesse gegen Verbraucher und sind an geräuschlosen Konfliktlösungen interessiert. In vielen hundert Fällen wurden den Protestkunden bereits Geld zurückerstattet und Kürzungen der vergangenen Jahre akzeptiert. Die Anwälte waren sich einig, dass auch die jüngsten Urteile des BGH noch keine Möglichkeit für rechtlich einwandfreie Preiserhöhungsklauseln geschaffen haben. Die Versorger reagieren darauf mit Kündigungswellen, um mit neuen Verträgen auch neue Preisvereinbarungen zu treffen.

Zur Fachtagung am 10. Oktober 2009 in Bonn diskutierten die Vertreter der Protestgruppen gemeinsam Probleme und Fragen.
Wer die neuen Verträge nicht akzeptiert und auch der Grundversorgung widerspricht, rutscht in die Ersatzversorgung und muss nach drei Monaten mit einer Einstellung der Versorgung rechnen, wenn er keinen neuen Versorger findet. Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Annahme der Grundversorgung unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Preise. Auch sollten Verbraucher prüfen, ob die Kündigung des alten Vertrags rechtens war. Entweder muss der Verbraucher dann die Kündigung und einen neuen Vertrag akzeptieren, oder er sollte mit einer Feststellungklage gegen die Kündigung vorgehen. Es gibt noch kaum Rechtsprechung zur Frage, wann eine Kündigung zulässig ist. Ein Wechsel der Produktpalette als Kündigungsgrund dürfte nach Ergebnis des Fachtreffens als unsinnig einzustufen sein.
Erfolgversprechend ist es, Versorger mit schriftlichen Aussagen zu fixieren . Wenn der Versorger nämlich nicht unverzüglich widerspricht, dann erlangt dies Verbindlichkeit, weil nach § 362 Handelsgesetzbuch der Versorger zu einer unverzüglichen Ablehnung verpflichtet ist.
Die Kürzung überhöhter Preise muss nun bald zur Normalität werden wie in anderen Bereichen mit einseitigem Preisbestimmungsrecht, so Vereinsvorsitzender Peters. Gerade die aktuellen Strompreissteigerung trotz sinkender Grosshandelspreise sowie die nur teilweise Weitergabe sinkender Gasbeschaffungskosten provoziert weiteren zivilrechtlichen Widerstand der Verbraucher. Das Fachtreffen hat gezeigt, dass die Verbraucher gute Chancen haben, ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten auch erfolgreich gegen Versorger durchzusetzen.