Widerspruch vorsorglich
(11. Dezember 2009) Damit Gaskunden von einem möglichen BGH-Urteil gegen Preiserhöhungen profitieren können, müssten sie gegen die Jahresrechnung der Gasversorger, die in den nächsten Monaten verschickt werden, Einspruch einlegen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Nur so könnten später Rückforderungen gestellt werden. Entsprechende Musterschreiben gebe es unter www.vz-bw.de. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt erklären sich Verbraucher mit dem Preis einverstanden, wenn sie die Jahresrechnung einfach akzeptieren.
Mitte Januar wird der BGH erneut ein Urteil zu den Gaspreiserhöhungen vorlegen. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sei derzeit praktisch allen Strom- und Gaskunden ein Widerspruch zu empfehlen, so die Verbraucherzentrale.
Auch, wer zu einem anderen Versorger wechsle, könne Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen seien, widersprechen.