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Unzulässige Klauseln Protestkunden droht Verjährung

Protestkunden droht Verjährung

(15. Dezember 2009) Die Verjährungsfrist für überhöhte Strom- oder Gaspreise beträgt drei Jahre. Mit Ablauf des Jahres 2009 verjährt also der Anspruch für 2006 in Rechnung gestellten Strom- und Gaspreise. Betroffene sollten noch vor Jahresende einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Rückforderungsklage gegen den Versorger einreichen.

1700 Sanduhr

Die Ansprüche der Verbraucher drohen zu verjähren

Ein Mahnschreiben an den Versorger reicht nicht aus. Das Amtsgericht Dannenberg hält sogar Rückforderungen für einen Zeitraum von zehn Jahren für rechtens nach § 199 BGB, wenn die Ansprüche nur drei Jahre ab Kenntnis geltend gemacht werden. (Urteil vom 18. August 2009, Az 31 C 202/09)

Die Verbraucherzentrale Berlin hat einen Leitfaden zusammengestellt, der erklärt, wie Betroffene ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen können:

www.vz-berlin.de Gerichtliche Durchsetzung von Rückforderungsansprüche (PDF)

Hinweis: Der Bund der Energieverbraucher wird keine Rückforderungsklagen für seine Mitglieder anstrengen. Es gibt jedoch einen neuen Verein, der sich die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen zum Ziel gesetzt hat: www.ig-energiekunden.de

letzte Änderung: 19.04.2023