Gasprotest in Dresden siegreich
(27. Januar 2010) Im Streit um insgesamt drei Gaspreiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH seit 2005 haben die im Berufungsverfahren noch am Rechtsstreit beteiligten 21 (der ursprünglich über 400) Kläger Recht bekommen: Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat entschieden, dass die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge zu den ab 01. Oktober 2004 geltenden Preisen unverändert fortbestehen, mithin die seither vorgenommenen Preiserhöhungen - mit Ausnahme der Mehrwertsteuererhöhung - unwirksam sind.
Der Senat hat festgestellt, dass die Kläger nicht Tarifkunden im Sinne des § 1 Abs. 2 der AVBGasV sind, so dass das genannte Regelwerk einschließlich der Ermächtigung zur Preiserhöhung in § 4 nicht unmittelbar auf die Verträge anwendbar ist. Die Bestimmungen der AVBGasV seien auch nicht wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen worden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.Az.: 14 U 983/08
Das entgegengesetzt lautende Urteil des Landgerichts Chemnitz wurde durch diese Entscheidung korrigiert.
Die Klage war von der Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt worden.
Pressemitteilung des OLG Dresden vom 26.01.2010 : Urteil vom 22.01.2010 - Az: 14 U 983/08