Bundesgerichtshof öffnet Tor für Gaspreisrückforderungen
(14. Juli 2010) Der Bundesgerichtshof hat zugunsten von Gaskunden geurteilt: Die Gasversorger müssen zuviel bezahlte Beträge an die Kunden zurückzahlen, selbst wenn Sondervertragskunden die Erhöhungen bisher widerspruchslos gezahlt haben.
In zahlreichen Gerichtsverfahren hatten die Gasversorger behauptet, die Kunden hätten der Erhöhung durch die Zahlung zugestimmt. Mit einer vorbehaltslosen Zahlung wird jedoch die Berechtigung des Versorgers zur einseitigen Preiserhöhung vom Kunden nicht akzeptiert, stellt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil heraus (Pressemitteilung Nr. 145/2010).
"In einer wichtigen Rechtsfrage hat der Bundesgerichtshof endlich Klarheit geschaffen. Gaskunden sollten die in der Vergangenheit zuviel bezahlten Beträge zurückfordern, damit die Ansprüche nicht verjähren" erklärte dazu Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher.
Es ginge nicht an, so der Verbraucherverein, dass die Versorger nur einen kleinen Teil der klagenden Verbraucher entschädigt, die übrigen Verbraucher aber leer ausgehen lässt. Das widerspräche dem kartellrechtlichen Verbot einer Diskriminierung. Die Gasversorger unterliegen dem Kartellrecht, weil sie in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung haben.
Allen Strom- und Gaskunden ist zu empfehlen, jeder Preiserhöhung und auch jeder Jahresrechnung zu widersprechen und nur unter Vorbehalt zu zahlen. Nur dadurch kann der Verbraucher seine rechtliche Position wahren. Denn gegen fehlende Billigkeit ist ein nachträglicher Einwand ausgeschlossen, so der Bundesgerichtshof.
Über die Vereinbarkeit der deutschen Vorgehensweise mit dem EU-Gebot hoher Preistransparenz verliert die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs leider kein Wort. Das Urteil bleibt abzuwarten.