Regionalgas Euskirchen muss rückerstatten
(11.November 2010) Die Regionalgas Euskirchen muss zu hoch berechnete Gaspreise an Sondervertragskunden vollständig zurückzahlen. Das entschied das Bonner Landgericht in zwei Klageverfahren gegen den regionalen Gasversorger in zweiter Instanz.
Bereits 2008 hatte der Bundesgerichtshof die Preisklausel für nichtig erklärt. Dennoch weigerte sich die Regionalgas beharrlich, das zuviel kassierte Geld zurückzuzahlen. Nach Ansicht der Bonner Richter bleibt es jetzt bei dem Gaspreis, der jeweils bei Vertragsunterzeichnung mit den Sonderkunden vereinbart wurde - auch wenn er lange schon zurückliegt. Laut Urteil können auch Kunden, die keinen Widerspruch gegen die einseitige Gaspreiserhöhung eingelegt haben, die zu viel gezahlten Gebühren von Regionalgas zurückfordern. Revision hat das Bonner Landgericht gegen die Entscheidung nicht zugelassen.
Weitere 100 Klagen aus Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis liegen noch bei den Amtsgerichten, 50 weitere in der Berufungsinstanz.
Urteil des Landgerichts Bonn vom 29. April 2010 - Az. 7 O 20/10
Urteil des Landgerichts Bonn vom 03. November 2010 - Az: 5 S 218/09