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Hamburger Verbraucherzentrale warnt E.on-Angebot nicht annehmen

Hamburger Verbraucherzentrale warnt

(8. Januar 2010) Die Hamburger Verbraucherzentrale warnt vor einem Vertragsangebot der E.ON Hanse AG. Das Unternehmen schreibe hunderttausende Kunden an und versuche ihnen im Rahmen eines Folgevertrags mit besseren Konditionen eine veränderte Preisanpassungsklausel „unterzuschieben", so die Verbraucherzentrale. Wer auf das Angebot eingehe, verzichte möglicherweise auf die Chance, sich erfolgreich gegen Preiserhöhungen wehren zu können.

Eine Unternehmenssprecherin sprach von unsachgemäßen Behauptungen. Juristische Erwägungen hinsichtlich der Anpassungsklausel spielten bei dem Angebot keine Rolle.

Hintergrund: Im Prozess um eine Sammelklage von 52 E.ON-Hanse-Kunden hatte das Hamburger Landgericht im Oktober eine Preisanpassungsklausel in älteren Lieferverträgenfür unwirksam erklärt. E.ON Hanse hat Berufung dagegen eingelegt.

Die Verbraucherzentrale meint, sämtliche Kunden, in deren Verträgen die strittige Formulierung bis heute enthalten sei, könnten vom Unternehmen im Zweifelsfall nicht zur Zahlung der Preissteigerungen verpflichtet werden. Das gelte für mehr als 400.000 Kunden. Wer nicht unterschreibe, behalte den alten Vertrag, und der sei Gold wert, so die Verbraucherzentrale.

letzte Änderung: 19.04.2023