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Verein + Hilfe + Preisprotest + Rechenhilfe Rechnungskürzung

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Rechenhilfe zur Rechnungskürzung

Wieviel Geld habe ich meinem Versorger zu überweisen?

Wer die Gas- oder Strompreise kürzt, zahlt nicht mehr den Betrag, der auf der Rechnung steht, sondern einen geringeren Betrag. Am einfachsten ist es, den bisher gezahlten Betrag für Abschläge auch künftig beizubehalten, selbst wenn der Versorger mehr verlangt.

Bei der Jahresabrechnung wird es etwas schwieriger. Der vom Versorger in Rechnung gestellte Betrag ist zu hoch. Der Versorger war überhaupt zum Beispiel gar nicht berechtigt, die Preise zu erhöhen. Oder er hätte die Preise sogar senken müssen, viel stärker als er es möglicherweise getan hat. Oder die Preiserhöhung war überhöht und entsprach nicht der Billigkeit. Zur juristischen Argumentation finden Sie hier weitere Informationen. Aufgrund dessen müssen Sie entscheiden, welchen Betrag in Cent je Kilowattstunde Gas oder Strom Sie dem Versorger zu zahlen bereit sind. Bei Unsicherheiten kann man sich als Mitglied auch kostenlos von Rechtsanwälten telefonisch beraten lassen.

Wieviel Euro sind nun eigentlich für Gas oder Strom zu zahlen?

Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet Mitgliedern Hilfestellung für die Antwort auf diese Frage.

Prüfung der Abrechnung für ein Rechnungsjahr

Schritt 1: Die Rechnungen der letzten beiden Jahre rauskramen.

Schritt 2: Festlegen, welchen Preis man für Gas bzw. Strom künftig bereit ist zu zahlen.

Schritt 3: Den zu zahlenden Jahresbetrag ausrechnen und daraus die künftigen Abschlagszahlungen errechnen.

  • Selbst den Taschenrechner zur Hand nehmen und rechnen oder
  • Dem Bund der Energieverbraucher die Daten zur Berechnung schicken.
    Dazu den Datenbogen ausdrucken, ausfüllen und an uns absenden oder online mailen.
    Download Angabenblatt mit Zahlungsübersicht Stand 31.12.2009
    Das ist nicht kostenlos: Mitglieder zahlen 20 Euro. (Gebühren bitte per Scheck übersenden oder überweisen auf folgendes Konto: Kto: 17573508; BLZ: 37010050; Postbank Köln; Verwendungszweck: Abschlagszahlungen).

Schritt 4: Dem Versorger schriftlich den selbst ermittelten Abschlagsbetrag mitteilen.

Schritt 5: Entsprechende Zahlungen veranlassen.

Schritt 6: Das gesparte Geld auf ein extra Konto legen als Reserve für alle Fälle.

Zahlungsübersicht über mehrere Jahre

Wer über mehrere Jahre die Rechnung kürzt, verliert leicht den Überblick. Meist verbuchen die Versorger die geleisteten Zahlungen auch nicht korrekt, d.h. wie von Ihnen gewünscht.

Auch hier bietet der Bund der Energieverbraucher e.V. Hilfestellung.

  • Zahlungsübersicht ausdrucken:
     Download Erstellung Zahlungsübersicht (Stand 31.12.2009) 
  • Kontoauszüge der vergangenen Jahre rauskramen.
  • Die Zahlungen an den Versorger herausfinden und in den Ausdruck eintragen, je Abrechnungsjahr in ein extra Blatt. 
  • Dem Bund der Energieverbraucher die Daten zur Berechnung schicken. Wurden die Kürzungsbeträge für die vergangenen Jahre durch den Verein berechnet, dann brauchen diese nicht mitgesandt zu werden. Hat man die Kürzungsbeträge selbst errechnet, dann bitte diese Berechnungen beifügen.
  • Das ist nicht kostenlos: Mitglieder zahlen zwischen 8 und 30 Euro, je nach Zahl der Jahre (siehe Dateiausdruck). Diesen Betrag bitte per Scheck übersenden oder überweisen auf folgendes Konto: Kto: 17573508; BLZ: 37010050; Postbank Köln; Verwendungszweck: Zahlungsübersicht).
  • Wer die Zahlungsübersicht für mehrere Jahre selbst erstellen möchte, der mag folgende Tabellen dafür hilfreich finden:
     Download Geleistete Zahlungen je Abr.Periode (Stand 31.12.2009) 


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