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Beschluss des Amtsgerichts Neuwied vom 8.11.2005 Az: 4 C 774/05

Beschluss des Amtsgerichts Neuwied vom 8.11.2005

Az: 4 C 774/05

Stadtwerke Neuwied müssen Gaspreiskalkulation offenlegen.

Die Entscheidung

Mit dem Hinweis- und Auflagenbeschluss weist das Gericht darauf hin, dass der Versorger vortragen und beweisen muss, inwieweit der Gaspreis zur Deckung der Kosten der Gaslieferung und zur Erzielung eines angemessenen Gewinns dient. Nur die Vorlage einer vollständigen Preiskalkulation ermöglicht dem Gericht eine Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB. Die Prüfung reduziert sich nicht auf die Frage, ob nur die Preiserhöhung angemessen ist.

letzte Änderung: 16.06.2015