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Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 5.7.2005 Az: 205 C 278/05

Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 5.7.2005

Az: 205 C 278/05

Das Gericht verbietet der Rhein Energie AG durch einstweilige Verfügung die Einstellung der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser.

Die Entscheidung

Das Verbot der Versorgungsausstellung ist bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu befristen. Erst im Hauptsacheverfahren ist die Angemessenheit der Gebührenerhöhung zu überprüfen. Zudem ist eine Versorgungssperre wegen eines Zahlungsrückstandes von 26,00 € nicht verhältnismäßig und auch deshalb verboten.

letzte Änderung: 16.06.2015