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Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober 1991
Az: VIII ZR 240/90
Zahlungsklage der RWE gegen eine Elektrizitätsgenossenschaft.
Die Parteien sind unterschiedlicher Auffassung darüber, ob der von RWE nach Auslaufen des ursprünglichen Stromliefervertrages verlangte Preis billigem Ermessen gemäß §315 BGB entspricht.
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Weitere Informationen: Offenlegung der Kosten und Nachweis billiger Preise


