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Blutige Nase in Blankenese
Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 31. Juli 2009
Az 518 C 46/09
Eine blutige Nase holte sich E.on Hanse jetzt beim Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Der Gasversorger hatte einen Kunden, der seit Anfang 2005 den Preiserhöhungen widersprochen hatte, auf Zahlung des von dem Kunden einbehaltenen Betrages von 1.941 Euro verklagt. In dem Urteil vom 31. Juli 2009 wird die Klage als unbegründet abgewiesen (Aktenzeichen 518 C 46/09; nicht rechtskräftig).
In dem Urteil heißt es:
"Es liegt auf der Hand, dass ein Preisänderungsrecht, das lediglich an die 'Entwicklung auf dem Wärmemarkt' anknüpft, weder dem Grunde noch der Höhe nach hinreichend konkret sein kann. (...) Die Preisanpassungsklausel ist auch deshalb unangemessen benachteiligend, weil sie einseitig zugunsten der Klägerin (E.on Hanse) ausgelegt worden ist (...). Sie soll die Klägerin zwar berechtigen, die Gaspreise bei entsprechender Entwicklung, auf dem Wärmemarkt' zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Klägerin (zwar berechtigt) aber nicht verpflichtet, die Preise zu senken, wenn sich ,der Wärmemarkt' entsprechend nach unten entwickelt".
Das Urteil bedeutet praktisch: E.on Hanse hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen und der Kunde muss das das einbehaltene Geld nicht zahlen. Ob der Versorger in die Berufung zum Landgericht geht, ist offen. "Dort würde sich E.on Hanse eine weitere Abfuhr holen. Denn das Gericht hat sich im Sammelklageverfahren bereits auf die jetzt auch vom Blankeneser Gericht eingeschlagene Linie festgelegt", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Versorger hatte Ende 2008 mehrere Tausend Mahnverfahren eingeleitet und einen Teil davon in Klageverfahren überführt. "Ob Bergedorf, Umland oder Blankenese - E.on Hanse wird die Zahlungsprozesse vor den Amtsgerichten verlieren.
Wir fordern E.on Hanse auf, nun sämtliche Mahnbescheide und Zahlungsklagen zurückzunehmen".
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg in der bundesweit ersten Sammelklage wird für Oktober erwartet. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese und weitere Informationen zum Gaspreisstreit finden sich unter www.vzhh.de.
Download Urteil Amtsgericht Hamburg-Blankenese vom 31. Juli 2009 - Az: 518 C 46/09


