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Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2009
Az. 34 C 141/09
Das Amtsgericht Potsdam hat die Zahlungsklage der Havelländischen Stadtwerke gegen einen außertariflich belieferten Gaskunden unter Aufrechterhaltung eines ebenso zuvor ergangenen Versäumnisurteils vollständig abgewiesen. Das Urteil ist berufungsfähig.
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