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Antwortschreiben auf Jahresrechnungen 2006
(18. Dezember 2006) Die Rheinhessische hat die Jahresendabrechnungen verschickt. Wer erst nach dem Ablesedatum Widerspruch erhoben hat, überweist ganz normal den geforderten Abrechnungsbetrag. Es wird empfohlen, die gekürzten Abschlagszahlungen der Rheinhessischen mitzuteilen.
Ein Muster-Antwortschreiben, mit dessen Hilfe der gekürzte Abschlag berechnet werden kann, ist hier als Vorlage herunterzuladen.
Für Kunden, deren Widerspruch schon vor der Rechnung erfolgte, eingelegt hat, wird im Antwortschreiben berechnet und offengelegt, wie sich die Endabrechnung anhand seines Widerspuchs darstellt und wieviel tatsächlich überwiesen wird.


