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Gericht stoppt Härtefall
Wegen Rückständen von 840 Euro wollte die Darmstädter Entega einer Behinderten rigoros den Strom abdrehen. Erst mit Gerichtshilfe gelang es der Betreuerin der Witwe, dem Energieversorger einen Kompromiss abzuringen - leider kein trauriger Einzelfall.
Von Wulf Kannegießer
(13. September 2009) Auf der anderen Seite hatte sich der Darmstädter Energiedienstleister Anfang Juli 2009 als frischgebackener Haupt- und Trikotsponsor des Fußball-Bundesligisten FSV Mainz 05 vorgestellt. Angeblich lässt sich der Versorger das Sponsoring in den nächsten drei Jahren 7,5 bis neun Millionen Euro kosten. Eine Nachricht, die für die behinderte Witwe aus Darmstadt und deren amtlich bestellte Vermögensbetreuerin befremdlich klingen mag: Die Verhandlungen mit den Kickern liefen parallel zu der Androhung der Stromsperre, die erst ein Gericht in letzter Minute stoppte.
Millionengeschenke an FSV Mainz 05.
Betreuerin legte Zahlungskonzept vor
Nach dem Tod ihres Mannes im Sommer 2008 waren der psychisch kranken 54-Jährigen fast sämtliche Abläufe ihres täglichen Bedarfs aus den Händen geglitten. Darüber hinaus ist die Frau gesundheitlich massiv beeinträchtigt. Deshalb konnte die Darmstädterin weder ihre Grundsicherung über die Sozialbehörden regeln, noch Rechnungen oder Abbuchungen von ihrem Konto bewältigen.
Am 11. März 2009 übernahm deshalb eine amtlich bestellte Betreuerin die Regelung aller wirtschaftlichen Abläufe. Dabei fiel sofort auf, dass beim Stromlieferanten Entega Zahlungsrückstände von 570 Euro sowie offene Abschlagszahlungen für das laufende Jahr aufgelaufen waren - insgesamt 840 Euro. Die Betreuerin schlug dem Versorger ein Ratenzahlungs-Konzept vor: 150 Euro Sofortzahlung, den Rest in Monatsraten von 30 Euro.
Verlust der eigenen Wohnung drohte
Zur Begründung machte die Betreuerin den Energieanbieter mit Details aus den Lebensumständen der Witwe vertraut, speziell mit deren Krankheiten. Doch die Entega schaltete auf stur: Die Erkrankung interessiere nicht, die Lieferung werde eingestellt. Zweimal habe die Entega die Stromsperre angedroht, in beiden Fällen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Vier-Wochen-Frist einzuhalten. Für die Betreuerin der Behinderten eine fast ausweglose Lage: Über den Hartz-IV-Antrag hatten die Sozialbehörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden. Unklar war auch, ob die zuständige Kreisagentur darlehensweise die offene Stromrechnung der Behinderten übernimmt.
Versorgungssperre angedroht trotz Erkrankung und Ratenzahlungsangebot
Der Betreuerin war klar: Sollte der Witwe der Strom abgestellt werden, könnte die Frau die aufgrund einer Erkrankung reichlich anfallende Wäsche nicht mehr bewältigen. Die Betreuerin fürchtete eine dramatische Verschlimmerung der Gesamtsituation, die für die 54-Jährige sogar zur Unterbringung in einem Wohnheim, zum endgültigen Verlust der eigenen Wohnung - und damit zu einer weiteren massiven Gesundheitsgefährdungführen könnte.
Anwaltskosten abwälzen
Erst mit Einstweiliger Verfügung gegen die Entega, beantragt beim Amtsgericht Darmstadt (Az: 303 C 141/09), bekam die Betreuerin den Energieversorger zurück an den Verhandlungstisch. Auf Anregung des Richters akzeptierte der Entega-Anwalt schließlich das Ratenzahlungs-Konzept der Betreuerin. Wäre es nach dem Entega-Anwalt gegangen, hätte die Witwe beziehungsweise ihre Betreuerin sogar die Anwaltskosten des Energieunternehmens übernehmen müssen. Kosten, die überhaupt erst durch die Halsstarrigkeit der Entega entstanden waren. Doch damit kam der Entega-Anwalt nicht durch.
Die Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren hat die Entega zum radikalen Vorgehen gegen die behinderte, schwer kranke und zudem unter Vermögensbetreuung stehende Witwe angeschrieben. Am 2. Juni 2009 traf eine E-Mail ein: "Ihre Anfrage haben wir erhalten, vielen Dank dafür. Dies ist eine maschinell erstellte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf diese. Unsere Antwort schicken wir Ihnen schnellstmöglich. "Bis zum heutigen Tag ist die Entega diese Antwort schuldig geblieben.



