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Erklärung zu den Rechten der Energieverbraucher
(1.Dezember 2004) Der Bund der Energieverbraucher hat sich die
Verwirklichung der Rechte der Energieverbraucher in Deutschland zum
Ziel gesetzt.
Die Verwirklichung der Rechte von Energieverbrauchern sind sehr
wichtig für die Verwirklichung einer zukunftsfähigen und
nachhaltigen Energieversorgung, einer unabdingbaren Säule
für alle modernen Volkswirtschaften.
Eine erster und wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist eine
umfassende und allgemein akzeptierte Festlegung der den
Energieverbrauchern zustehenden Rechte.
Deshalb will der Bund der Energieverbraucher in einem
Diskussionsprozess mit wichtigen politischen Institutionen in
Deutschland und Europa eine Erklärung zu den Rechten der
Energieverbraucher entwickeln und vorbereiten. Sie soll einerseits
unabdingbare Rechte der Energieverbraucher festschreiben und
andererseits auf eine möglichst breite Zustimmung
stoßen.
Die so entwickelte "Erklärung zu den Rechten der
Energieverbraucher" wird einer Reihe von Persönlichkeiten
und Institutionen zur Unterzeichnung vorgelegt.
Durch den Diskussionsprozess und die Unterzeichnung der
Erklärung rücken die Rechte der Energieverbraucher in den
Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Zugleich mit der
Diskussion und Unterzeichnung wird die Durchsetzung der
Verbraucherrechte voranzuschreiten.
Die "Erklärung zu den Rechten der
Energieverbraucher" ist kein rechtlich bindendes Dokument wie
ein Gesetz oder eine Verordnung. Ihr kommt jedoch als
Willenserklärung eine politische und auch praktische Bedeutung
zu.
Die Erklärung wurde von der Hauptversammlung des Bundes der
Energieverbraucher e.V. am 7. November 2004 beschlossen. Sie wurde
nahezu gleichlautend vom britischen Verbraucherschutzorganisation
"Energywatch" als Annex B im Corporate Plan 2004 -2008
veröffentlicht.


