Urteil des Landgerichts Landau vom 09. Juli 2010
Az: HK O 59/09
Die Kammer für Handelsachen des Landgerichts Landau weist die Zahlungsklage der Pfalzgas GmbH ab.
Die Beklagten, ein Arzt und eine Anwältin, hatten Ihre Jahresrechnungen 2006-2010 auf Preisbasis 2004 ermittelt und zuviel gezahlte Entgelte in der Vergangenheit mit laufenden Entgeltansprüchen aufgerechnet. Dies hat das Gericht akzeptiert.
Den ersten Widerspruch zu den Gaspreisen erklärten die Beklagten 2009. Die Klage scheiterte an der fehlenden wirksamen Einbeziehung der AVBGasV in die Verträge "visavi M".
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Ergänzung am 25. November 2011:
Urteil Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken vom 14. November 2011 - Az: 7 U 148/10