ED 02/10

Guter Rat ist nicht teuer, wenn er gut ist!

Energieberatung dient dem Umweltschutz und senkt Kosten - sie sollte aber seriös sein. Erfolgsabhängige Beratungshonorare haben ihre Tücken.Werner Neumann gibt Hinweise, worauf man dabei achten sollte.

Mit zunehmendem Interesse am Energiesparen, um die Umwelt zu entlasten oder einfach um in der Kommune oder im Gewerbebetrieb Kosten zu sparen, werden immer mehr Energiegutachten in Auftrag gegeben.

Geldmünzen

Hier gehts um Cash$$!

Üblicherweise wird bei Energiegutachten die Leistung des Ingenieurbüros, das die Einsparmöglichkeiten aufspürt und dokumentiert, nach dessen Aufwand abgerechnet. Der Auftraggeber läßt sodann eine Ausführungsplanung erstellen, schreibt die Leistungen aus, finanziert diese und erhält als Belohnung die entsprechende Kostensenkung.

Dieses mehrstufige, insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen verwendete Verfahren mag manchem als zu kompliziert erscheinen, zumal es von der Güte des Gutachtens abhängt, ob die erwartete Einsparung wirklich eintritt. Daher erscheinen Angebote besonders lukrativ, bei denen für das Gutachten nur ein geringer Betrag oder sogar nichts zu zahlen ist, und die Honorierung von der erwarteten oder eingetretenen Einsparung abhängt.

Auf diesem Gebiet gibt es zahlreiche Energiesparfirmen, die sich aber in Umfang und Konstruktion der Verträge stark unterscheiden. Auftraggeber für Einspargutachten sollten die Angebote sorgfältig prüfen.

Von der Einsparung erfolgsabhängiges Honorar

Für den Auftraggeber sehen solche Angebote auf den ersten Blick verlockend aus. Er bezahlt nichts für das Gutachten und profitiert nur von der Einsparung. Doch halt: Die Investition muß der Auftraggeber weiterhin selbst tragen.

Der Berater gibt ihm nur "die guten Tips" und kassiert dann über einen bestimmten Zeitraum (zwei bis fünf Jahre) bis zur Hälfte die Einsparungen. Dies wäre noch nicht allzu verwerflich, wenn das Gutachten ein umfassendes Konzept zur Senkung des Energieverbrauchs ist. Die Erfahrung zeigt aber, daß solche Gutachten oft nur aus recht einfachen Hinweisen bestehen.

Da bei Auftragserteilung der Umfang der Untersuchungen nur allgemein umrissen wird, kann der Berater sich darauf beschränken, nur die einfachsten Dinge anzuraten. In den Gutachten heißt es dann z.B.: Wechseln Sie Glühbirnen gegen Sparlampen oder alte Leuchten gegen neue, bringen Sie Thermostatventile an, lassen Sie den 20 Jahre alten Kessel erneuern. Auf diese "Ideen" hätte der Auftraggeber auch selbst kommen können.

Aber es kommt noch besser: Der Berater geht durch das Gebäude und befragt den Hausmeister. Der teilt ihm mit, was demnächst an Erneuerungen ansteht. Diese Hinweise tauchen dann im Gutachten wieder auf, und der Auftraggeber muß von der späteren Energiekostensenkung die Hälfte abtreten.

Fröhlicher Handwerker mit Geldscheinen

Der Berater geht durch das Gebäude und befragt den Hausmeister

Ein lukratives Feld ist dabei die Prüfung von Energielieferverträgen. Insbesondere Stromrechnungen bei Sonderverträgen erweisen sich als Buch mit sieben Siegeln. Da erscheint guter Rat billig, wenn jemand kostenlos die Verträge checkt und bei Vertragsänderungen die Hälfte der Einsparung erhält. Vergessen wird dabei, daß vielfach die Strom- oder Gasversorger selbst einen kostenfreien Service zur Prüfung der Verträge anbieten und oft eine Postkarte mit der Bitte um Einstufung in den besten Vertrag ausreicht. Dann hat man die volle Einsparung auf dem eigenen Konto.

Teilweise sind spätere Auseinandersetzungen vorprogrammiert, wenn die Zahlungen an die Beraterfirma nur von den behaupteten und nicht den realen Einsparungen abhängen. Man zahlt dann viel, hat aber nichts davon. Setzt man selbst gleichzeitig andere Einsparmaßnahmen um, die der Gutachter nicht erwähnt hat, kann Streit entstehen, wem der Bonus für welchen Teil der Einsparung gehört.

Das Hauptproblem, wenn ein Gutachten aus einer Kostenbeteiligung an der Einsparung bezahlt wird, ist, daß dem Gewerbebetrieb oder der Gemeinde damit das Geld zur Hälfte fehlt, um die eigentliche Einsparinvestitionen zu refinanzieren. Die Amortisationszeit verlängert sich deutlich. Längerfristig sinnvolle und rentable Maßnahmen bleiben dann auf der Strecke.

Um es vielleicht etwas zu hart auszudrücken: Solche erfolgsabhängigen Honorare kommen eigentlich nur für diejenigen in Frage, die zu "dumm" oder unerfahren sind, die einfachsten Energiesparmaßnahmen selbst durchzuführen und die volle Einsparung zu kassieren.

Einfache Maßnahmen sollte man selbst durchführen

Energiesparen ist gar nicht so schwer wie man denkt. Thermostatventile sind nach der Heizungsanlagenverordnung sowieso vorgeschrieben genauso wie die Dämmung von Heizungsrohren. Der Schornsteinfeger hat inzwischen die Heizung eingestuft und mitgeteilt, wann verschärfte Grenzwerte einzuhalten sind - die Erneuerung von Brenner und Kessel kann daher schon vorgeplant werden. Wartungen sollten sowieso regelmäßig erfolgen.

Teilt man den Öl- oder Gasverbrauch in kWh durch die Kesselleistungen (kW) weisen Benutzungsstunden unter 1500 h auf Überdimensionierung hin. Teilt man Verbrauch in kWh durch die Nutzfläche, zeigen Energiekennwerte über 200 kWh/qm, daß Dämmung und/oder Kesselerneuerung angesagt sind und eine Detailuntersuchung Sinn macht.

Bei der Erneuerung von Leuchstofflampen sollten Dreibanden-Lampen verwendet werden. Heizungspumpen sollten mit Regelungen versehen werden. Und daß die Zeituhr an der Heizung am Dienstag um 10 Uhr noch auf Sonntag 17 Uhr steht, kann man auch selbst herausfinden.

Verantwortliche für Energieverbrauch festlegen

Der nächste Schritt ist, eine/n Mitarbeiter/in für die Überwachung von Verbrauch und Kosten verantwortlich festzulegen. Regelmäßige Kontrollgänge und eine monatliche Statistik zeigen schnell, wo die Schwachstellen liegen.

historische Fußfessel

Ketten Sie jemanden an die Verantwortung!

Bei größeren Kommunen oder Betrieben lohnt es sich, eine oder mehrere Personen fest einzustellen. Die Lohnkosten werden dann durch die Einsparungen gedeckt.

Bei Energiegutachten auf Qualität achten

Bei Gutachten sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden. Wichtig ist, zuvor den Umfang des Gutachtens festzulegen und auf die Einhaltung von genormten Berechnungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsberechungen nach VDI 2067 zu achten.

Im Land Hessen ist es z.B. üblich, sich an die Leitfäden des Landes für Wärme und Strom zu halten. Kommunen können oft Hilfestellung durch eine landeseigene Energieagentur nutzen. Die Gutachten sollten ein ganzes Konzept umfassen, das sowohl Einsparung von Wärme und Strom sowie die Möglichkeiten für ein BHKW und Solarenergie umfaßt.

Sinnvoll ist, auch Wassersparmaßnahmen zu integrieren. Da manche Maßnahmen erst kombiniert ihre Wirkung voll entfalten, sollte ein Stufenplan Gesamtpakete aufzeigen. Kurzfristig sich rechnende Schritte können dann mit Maßnahmen verbunden werden, die sich erst später amortisieren.

Bei Finanzierungsproblemen Contracting nutzen

Contracting hat wohlgemerkt mit erfolgsabhängiger Honorierung von Gutachten nichts gemein. Der zentrale Unterschied ist, daß beim Contracting ein Partner die Maßnahme selbst (und nicht nur den "guten Rat") finanziert und diese über einen gewissen Zeitraum aus der Einsparung abbezahlt wird. Wird hier eine erfolgsabhängige Zahlung vereinbart, ist der Contracting-Geber in der Veranwortung und trägt das Risiko.

Bei Finanzierungsproblemen Contracting nutzen

Hier bildet sich zur Zeit ein Markt von Firmen heraus, die sich jeweils z.B. auf Einsparcontracting bei Lüftungs- und Klimaanlagen, Heizungspumpen oder Beleuchtungseinrichtungen spezialisiert haben. Auch der Einbau einer neuen Heizung oder eines BHKW kann über Contracting abgewickelt werden. Der Partner übernimmt für einen gewissen Zeitraum den Betrieb der Heizungsanlage und man bezieht statt Öl und Gas die "fertige Wärme".
Vorteile für den Auftraggeber sind, daß er nicht selbst planen und investieren muß, nach vier bis sieben Jahren die Anlage wieder übereignet wird und ihm dann die volle Einsparung zugute kommt.

letzte Änderung: 26.01.2012