ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)

Rechtzeitig nachfordern

(28. März 2017) Vermieter dürfen nur in Ausnahmefällen Nebenkosten nach Ablauf der gesetzlichen Frist nachfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 249/15) am 25. Januar dieses Jahres entschieden. Sie müssen dafür beweisen können, dass sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben.

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Wenn der die Belege verwahrende Verwalter lange erkrankt war oder die Originalbelege durch einen Brand vernichtet worden sind und Ersatz beschafft werden muss, können Verspätungen beispielsweise begründet werden. Dabei handelt es sich jedoch um besondere Ausnahmefälle.

letzte Änderung: 29.05.2017