ED 04/21 Dauerbrenner Flüssiggas (S.10-13)

Urteil gegen Westfa Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH vor dem Landgericht Dortmund

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 21. Juli 2006 Az 8 O 300/05 der Westfa auf Klage des Bundes der Energieverbraucher die Verwendung folgender Preisklauseln untersagt:

a) In Bezug auf den monatlichen Grundpreis:

Westfa ist zur Anpassung in angemessenem Umfang berechtigt, wenn sich die darin enthaltenen Lohn- und Materialkosten, die Gebühren für Sachkundige oder Sachverständige und Art und Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ändern.

b) Bezüglich der monatlichen Gaspauschale:

Westfa ist zur Anpassung der Preise in angemessenem Umfang bei veränderten Kalkulationsgrundlagen berechtigt.

Die Westfa war zum anberaumten Gerichtstermin am 21. Juli 2006 vor dem Landgericht Dortmund nicht erschienen und hatte auch keinen Anwalt mit der Vertretung beauftragt.

 Download Urteil Landgericht Dortmund hat vom 21. Juli 2006 - Az: 8 O 300/05 

letzte Änderung: 03.12.2010