311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.
Viele Gasabrechnungen sind leider falsch Fehler können auftreten - Also genau hinsehen!

Viele Gasabrechnungen sind leider falsch. Folgende Fehler können auftreten:

  1. Überhöhte Preise, siehe Gaspreise-runter.de
  2. Zähler wurden falsch abgelesen
  3. Gaszähler defekt
  4. Zählerstand bei Preiserhöhung falsch geschätzt
  5. Falsche Verrechnung von Zahlungen und Guthaben
  6. Rechenfehler in der Abrechnung
  7. Brennwert ist falsch
  8. Druck oder Temperatur ist falsch
  9. Abschlagszahlungen falsch festgelegt

Zu 7. und 8.: Die Berechnung von Brennwert und Druck und Temperatur erscheint zwar vielen Verbrauchern falsch, insbesondere wenn über Jahre in der Abrechnung die Brennwerte ständig ansteigen. Den Nachweis einer falschen Abrechnung kann der Verbraucher aber nicht führen. Es gibt zur Umrechnung von Volumen in Kilowattstunden eine einschlägige technische Vorschrift, das Arbeitsblatt G 685. Mehr auf Seite 1772 (nur für Mitglieder im internen Bereich). 

Zu 5. und 6.: Der Bund der Energieverbraucher rechnet Ihre Gasrechnung nach.

Zu 4.: Plausibilität selbst prüfen aufgrund der jahreszeitlichen Verbrauchsdaten.

Zu 3.: Man kann die Prüfung des Zählers durch die Eichbehörde veranlassen. Wenn der Zähler sich als einwandfrei herausstellt, muss man die Kosten selbst tragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Zähler defekt ist und dies auch bei der Prüfung bestätigt wird, ist sehr sehr gering.

Zu 2.: Zähler selbst ablesen und mit dem Zählerstand auf der Abrechnung vergleichen. Abgerechneten Verbrauch mit dem Vorjahresverbrauch vergleichen. Zählerstand regelmäßig ablesen und notieren und auswerten.

Zu 9: Die Abschlagszahlungen sind oft überhöht festgelegt.

Tipp: Genaues Hinsehen lohnt sich oft: bei Preiserhöhungen Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen

Bei einem Hamburger Gaskunden sollte laut der Jahresabrechnung der Gasverbrauch in dem Bezugszeitraum, der in die Heizperiode fiel (Mitte November bis Ende Januar), deutlich geringer gewesen sein als im Restjahr. Daher berechnete ihm E.ON Hanse den Großteil des von ihm verbrauchten Gases zu den später erhöhten Preisen.

Der Kunde war allerdings genauer als sein Energieversorger. Er notierte täglich den Gaszählerstand. Daraus ergab sich, dass er in der Heizperiode das meiste Gas verbraucht hatte. Er protestierte gegen die Jahresabrechnung und erhielt eine neue Abrechnung mit einer Gutschrift. Ein anderer aufmerksamer E.ON Hanse-Kunde stellte fest, dass ihm rund 250 Euro zu viel berechnet wurden.

Er hatte elf Monate sein Gas zu einem Festpreis von 3,584 Ct/kWh bezogen. Im zwölften Monat wurde der teurere "Klassik Gas Region" mit 4,184 Ct/kWh abgerechnet. In dieser Rechnung teilte E.ON Hanse den Jahresverbrauch fehlerhaft auf. Für den Zeitraum von elf Monaten wurden 37,26 Prozent des Gesamtjahresverbrauch zum günstigeren Festpreis abgerechnet. Wohingegen für die letzten drei Wochen des Abrechnungszeitraumes 62,74 Prozent des Jahresverbrauches zum teueren Preis in Rechnung gestellt werden.

letzte Änderung: 04.06.2015