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Warnung vor den Kosten

Warnung vor den Kosten: Smart Meter zwangsweise

(12. Dezember 2015) Der Bundestag berät über ein Gesetz zur Einführung von intelligenten Strom- und Gaszählern (Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende). Die Kosten für die digitalen Zähler müssen Verbraucher tragen. Sie dürfen aber bestimmte Kostenobergrenzen nicht überschreiten. Die Einführung kann ab dem Jahr 2017 verpflichtend von Netzbetreibern für alle Verbraucher vorgeschrieben werden. Allerdings werden die bereits heute bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen für den Einbau digitaler Zähler von den Netzbetreibern schon nicht eingehalten. Die Zählerdaten sollen nur einmal jährlich an den Versorger übermittelt werden, sofern man nicht einen Tarif mit einem zeitlich variablen Preis wählt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einem ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouveränität. Obwohl intelligente Messsysteme keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten, werden mit dem Gesetz die Grundlagen für den Zwangseinbau von Smart Metern in allen privaten Haushalten gelegt. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung ist nicht vorgesehen. Die Energiewende sei nur vorgeschoben, eigentliches Ziel sei die Begünstigung von Messindustrie und Netzbetreibern, welche für die Messung grundzuständig sind.

Konkret fordert der vzbv, den Pflichteinbau für private Haushalte und für Prosumer zurückzunehmen, eine Überprüfung der Preisobergrenzen, keine Einschränkungen bei der Wahl des Messstellenbetreibers und keine verbraucherunfreundlichen Verträge sowie besseren Datenschutz und keine Kostenanrechnung in den Netzentgelten.

letzte Änderung: 16.10.2023